Mainz steigert gelegentlich Objekte in der Zwangsversteigerung an, um eine Versteigerung unter Wert (z.B. 5/10) zu verhindern.
Uns interessiert, ob andere Institute ebenfalls gelegentlich Objekte selbst ansteigern. Wenn ja, wäre es nützlich, uns einen entsprechenden Ansprechpartner mit Telefondurchwahl zu benennen.
Es werden derzeit keine Objekte angesteigert.
Erfurt ersteigert keine Objekte.
Hamburg hat bis vor einigen Jahren in einigen Fällen Objekte angesteigert. Derzeit ist die Ansteigerung eines Objekts eher eine theoretische Möglichkeit.
Ansprechpartner für in Zusammenhang mit Ansteigerungen bestehende Fragen ist Herr Gerke (Tel.: 040/24846-240).
Die SAB steigert in Ausnahmefällen Objekte an. Frau Sabine Heinze, Telefon 0351/4910 3532, ist Bearbeiterin und Ansprechpartnerin für angesteigerte Objekte.
Schwerin ersteigert keine Objekte.
Aufgrund ihres sozialen Auftrags ersteigert die BayernLabo grundsätzlich keine Objekte selbst. Bei Fragen zu diesem Thema steht jedoch Frau Susanne Gruber (Team 9152 – Sicherheitenverwertung und Ausfallbearbeitung, E-Mail susanne.gruber@bayernlabo.de, Telefon +49 89 2171-24834) gerne zur Verfügung.
Die L-Bank ersteigert nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen Objekte in der Zwangsversteigerung. Ansprechpartner für weitere Fragen ist Herr Dr. Kurt Müller Tel. 0721 1501544
Bremen ersteigert keine Objekte.
Die ILB in Potsdam steigert bislang keine Objekte selbst an. Die Marktsituation macht das gegenwärtig auch nicht erforderlich. Einfluss auf die Höhe der Gebote wird (spätestens) in den Gesprächsterminen mit Bieterinteressenten genommen.
Für Düsseldorf ist eine Eigenansteigerung kein Instrument um Zuschläge zu geringen Meistgeboten zu verhindern. Eine interne Ansteigerungsempfehlung kommt nur ausnahmsweise und dann auch nur für Objekte in Frage, die (durch eigene Gutachten unterlegt) werthaltig sind und einen guten und zügigen Verkauf gewährleisten. In den letzten 3 bis 4 Jahren wurden daher lediglich 2 Objekte angesteigert.
Zur Verhinderung von Verschleuderungen wird in Düsseldorf vorrangig die Möglichkeit der Ablösung nach § 268 BGB geprüft und im Einzelfall eigene Vermarktungsaktivitäten für den ZV-Termin durchgeführt. Aufgrund der Marktlage in NRW kommt eine Verschleuderung bzw. Gebote unterhalb 5/10 z.Z. sehr selten vor.
Berlin meldet Fehlanzeige zur Thematik.
Die IB.SH ersteigert in Ausnahmefällen Objekte. Ansprechpartner für Fragen ist Herr Dieter Buske, Tel. (0431) 9905-3245.
Hannover steigert grundsätzlich auch Objekte in der Zwangsversteigerung an. Dies kommt jedoch nur in jährlichen Abständen vor. Ansprechpartner in der NBank ist Herr Ronald Krüger (Teamleitung). Telefon: 0511 30031 750