In der NBank gibt es ein Maximallimit je KNE/ GvK, welches mit folgender ratingabhängiger Formel ermittelt wird:

((Kundenforderungen x Gesamtkapitalquote/ 100) x (100 – PD des KN gem. Rating)) / 100

Das Maximallimit je KNE/ GvK ist auf den Betrag von 375 Mio. € begrenzt und begrenzt die internen Limite für den Hausbankkredit. Von diesem Limit werden u.U. zusätzlich bestehende Limite für Globaldarlehen, den Geldhandel und für Wertpapiere im eigenen Bestand (Emittentenlimite) abgezogen. 

Die Limite für Globaldarlehen, Geldhandel (Termin- und Tagesgelder) und Wertpapiere sind ratingabhängig. 

Beim Geldhandel gibt es aktuell ein Maximallimit von 110 Mio. € für die sich ergebende beste Ratingnote M1 aus unserem KfW-Bankenrating (gemappt auf DSGV-Rating 1 (AA+), PD 0,02%), die Untergrenze stellt die Ratingnote M8 (gemappt auf DSGV-Rating 5, PD 0,39%) dar. Hier würde die NBank aktuell noch ein Kontrahentenlimit für den Geldhandel von 30 Mio. € einräumen.  

Es gibt nun Überlegungen, das Maximallimit je KNE/ GvK zu überarbeiten. Außerdem sollen die Limite für den Geldhandel angepasst werden. Die NBank interessiert folgendes:

Wie ermitteln die anderen Förderbanken ihr Maximallimit je KNE/ GvK?

Wie legen die anderen Förderbanken ihre Maximallimite für den Geldhandel fest?

Als Ansprechpartnerin in der NBank steht dazu Frau Katja Koschitzki zur Verfügung (T. 0511 30031 767)