Zurückkommend auf die Mitte 2016 von Berlin gestellte Anfrage zu den von den einzelnen Förderinstituten verwendeten Ansätzen für Kosten des Lebensunterhalts (Pauschalen, Verfahrensweise zur Ermittlung etc. – siehe Archiv hier direkt unter Lakra.net: https://lakra.net/ansaetze-fuer-kosten-des-lebensunterhalts/) bitten wir um kurzfristige Rückinformation der Schwesterinstitute, inwieweit die damaligen Größenordnungen/Aussagen jeweils noch aktuell sind oder ob es zwischenzeitlich Anpassungen gegeben hat.

Für die Thüringer Aufbaubank lässt sich an dieser Stelle mitteilen, dass sich aufgrund einer ab 2019 geplanten ca. 5 %igen Anhebung der Sätze nunmehr

– für die erste Person eines Haushaltes:   795 EUR (alt: 756 EUR) und
– für jede weitere Person zusätzlich:         265 EUR (alt: 252 EUR)

ergeben würden.