Beim letzten LARKA-Erfahrungsaustausch wurde die Frage der Anrechenbarkeit des Baukindergelds bei der Tragbarkeitsberechnung diskutiert.

Die Institute waren sich weitgehend einig, dass eine Anrechnung auf die Tragbarkeit aufgrund der Unsicherheiten der letztendlichen Gewährung des Baukindergeldes, nicht in Betracht kommt.

Allerdings wird in Nordrhein-Westfalen derzeit diskutiert, ob das hälftige Baukindergeld im Rahmen der Tragbarkeitsberechnung angerechnet werden sollte.

Daher interessiert Düsseldorf, ob sich die Position der Institute geändert hat, oder ob weiterhin das Baukindergeld bei der Betrachtung der Tragbarkeit außer Acht gelassen wird. Düsseldorf wäre für eine zeitnahe, kurze  Rückmeldung dankbar.