Rheinland-Pfalz hat in der Vergangenheit im Mietwohnungsbau im 3. Förderungsweg Darlehen mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung von bis zu 25 Jahren gewährt. Daneben sind im 1. Förderungsweg Darlehen mit Zins- und Belegungsbindung bis zur vollständigen Rückzahlung zur Verfügung gestellt worden.

In der Regel sind die Darlehen des 3. Förderungsweges mit einem Zinssatz von 0,5% p.a. ausgestattet. Die Dauer der Zinsfestschreibung entspricht die der Mietpreis- und Belegungsbindung. Es gibt aber auch Jahrgänge in denen während der Bindungszeit unterschiedliche Zinssätze vereinbart worden sind. Zum Beispiel 1,0% p.a. bis Ablauf des 10. Jahres danach 3 % p.a. bis zum Ablauf des 15. Jahres und danach 4,5% p.a. bis zum Ende der Mietpreis und Belegungsbindung. Diese Zinssätze der 2. Und 3. Tranche sind unseres Erachtens nicht mehr zeitgemäß und auch kein mit Mietpreis- und Belegungsbindungen verbundener Förderzins.

Im 1. Förderungsweg sind die Darlehen in der Regel mit einem Zins von 0,5% p.a. und je nach Jahrgang auch noch mit einem Verwaltungskostenbeitrag von 0,5% p.a. aus dem Ursprungskapital ausgestattet. Das Land Rheinland-Pfalz hat uns beauftragt nach Ablauf von 15 Jahren und vollständiger Auszahlung eines Aufwendungsdarlehens die Zinsen auf maximal 2% p.a. zu erhöhen.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Kapitalmarktsituation lösen viele Investoren unsere Förderdarlehen ab. Dadurch gehen der ISB nicht nur Erträge verloren sondern auch dem Land Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Mainz interessiert, ob in anderen Bundesländern aufgrund der günstigen Kapitalmarktzinsen die Konditionen für „Alt-Förderungen“ gesenkt worden sind.