Die KfW hat am 1. Dezember 2015 die Begrenzung der Gesamtfinanzierung auf 100 Prozent des Beleihungsauslaufs ab 1. April 2016 avisiert. Aufgrund der kritischen Reaktionen der gesamten Kreditwirtschaft hat die KfW am 19. Januar 2016 ihre neuen Vorstellungen präsentiert.

Die KfW beabsichtigt, von der Beleihungswertermittlung abzusehen und schlägt nun drei Optionen vor, die zum Zeitpunkt der Antragstellung alternativ erfüllt sein sollten:

  1. mindestens 20 % Eigenkapital (bezogen auf die Gesamtfinanzierung)
  2. mindestens 10 % Eigenkapital und 3 % Mindesttilgung (bezogen auf den gesamten Fremdfinanzierungsanteil) für die ersten zehn Jahre, Alternativvorschlag der Sparkassenorganisation: Tragbarkeit ist gegeben)
  3. eine Eigentumsförderung im Rahmen eines Landesprogramms.

Bei Anwendung einer der oben genannten Regelungen würde die KfW keine Definition für das Eigenkapital vorgeben, so dass die Finanzierungspartner gemäß ihrer eigenen Definition agieren können.

Als neuer Einführungstermin ist der 1. Juli 2016 angedacht.

Kiel interessiert, wie die anderen Institute auf die angekündigten Änderungen der KfW reagieren. Ist der Einsatz eigener Darlehen als Ersatz für das KfW-Wohneigentumsprogramm angedacht und wie sind diese ausgestaltet?

Wie definieren die anderen Institute „Landesprogramm“ im Sinne von Ziffer 3?