In der Helaba werden seit 1.12.2015 die Sicherheiten wie Grundstücke und Gebäude anders bewertet. Es wird nicht mehr auf 60% vom Beleihungswert oder 80 % vom Marktwert abgestellt, sondern es wird ein Sicherheitenwert auf Basis des Marktwertes unter Berücksichtigung einer regional unterschiedlichen Erlösquote, die unter Berücksichtigung ausgefallener Engagements bundesweit ermittelt wurde festgesetzt (Sicherheitenwert = Marktwert x Erlösquote). Pro Ort bzw. Ortsteil gibt es eine eigene Erlösquote. Diese Quoten führen zu, zum Teil deutlich, geringeren  Sicherheitenwerten als seither.

Frankfurt interessiert, ob sich bei den anderen Förderbanken auch derartige Änderungen ergeben haben, und wie derzeit die dortigen Verfahren zur Ermittlung der Sicherheitenwerte sind.