Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vereinbart bei Immobilienfinanzierungen als Besicherung die Eintragung einer Grundschuld an rangbereiter Stelle (überwiegend als Nachrang). In einem Programm kann bei einer Gesamtdarlehenssumme bis zu 50.000,– EUR von einer grundpfandrechtlichen Besicherung abgesehen werden.
Magdeburg überlegt, diesen möglichen Verzicht auf Grundschulen auf die anderen Programme auszuweiten. Daher bitten wir um Austausch zu nachstehenden Fragen:
- Besteht bei Ihren Förderprogrammen ebenfalls die Möglichkeit auf Verzicht zur Eintragung einer Grundschuld? Wenn ja, bis zu welcher Darlehenssumme?
- Welche Aussagen können zur prozessualen Aufwandsverteilung gemacht werden? D. h. bei Darlehensvergabe wird durch Wegfall der Grundschuldbearbeitung der Prozess effektiver, aber bei Sanierung-/Abwicklungsfällen durch das Nichtvorhandensein eines vollstreckbaren Titels größer.
- Wie beurteilen Sie das daraus resultierende Risiko?
- Welche Sicherheiten werden alternativ bzw. standardmäßig vereinbart?
Nur bei selbstgenutztem Eigentum bis max. 50 TEUR. Abgabe einer Negativ- und Gleichbehandlungserklärung.
Bisher immer bei GS. Künftig Mod. Programm im EM-Bereich – >
Verzicht bis 20 TEUR; Risiko wird eher gering gesehen
Grunds. soz. Wohnraumförderung – immer Grundschulden
bei WEG: Verzicht bis 25 TEUR
EM-Maßnahmen: Verzicht bis 15 TEUR
Sicherheiten werden ohnehin als gering angesehen – im Zweifel Problemkreditbearbeitung.
ab 50 TEUR Grundschuld
immer Grundschulden – betragsunabhängig
Verzicht möglich bis 16 TEUR, aber Titel
Immer grundbuchliche Absicherung; Ausnahmen bis 15 TEUR im Bestand möglich; Prüfung inwieweit Sicherung ggü. Kommunen modifiziert wird. Ggf. Verzicht bei kommunalen Unternehmen bei BÜ-Stellung.
Verzicht bis 20 TEUR auf Eintragung Grundschulden
Mod/Inst-Besicherung an rangbreitester Stelle – Verzicht möglich kleiner 5 TEUR
Besicherungsverzicht Mikrodarlehen.
Verzicht bis 10 TEUR mgl. 2 Ausnahmen: Schallschutz und WEG Förderung -> da Ausfallbürgschaft des Landes.
Bei KfW-Darlehen Verzicht bis 15 TEUR; WEG/Mod-Finanzierungen – Verzicht bis 25 TEUR
Wirtschaftsförderung (eher blanko, da regelmäßig keine Grundstücke vorhanden)
Produktabhängig. Verzicht bis 20 TEUR; WEG-Finanzierung bis 500 TEUR (Ersatzsicherheit: Abtretung Leistungsrate aus Wirtschaftsplan)
Immer Grundschuld (eher größere Beträge)
Treuhand: Immer Grundschulden unabhängig Förderhöhe
Eigengeschäft: immer Grundschulden (Ausnahme: Sonderprogramme z. B. Hochwasserhilfen)
Verzicht auf Grundbucheintragung nur bei Ersatzsicherheiten (Bürgschaften); Mehraufwand bei Problemkreditbearbeitung wird gesehen.