Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vereinbart bei Immobilienfinanzierungen als Besicherung die Eintragung einer Grundschuld an rangbereiter Stelle (überwiegend als Nachrang). In einem Programm  kann bei einer Gesamtdarlehenssumme bis zu 50.000,– EUR von einer grundpfandrechtlichen Besicherung abgesehen werden.

Magdeburg überlegt, diesen möglichen Verzicht auf Grundschulen auf die anderen Programme auszuweiten. Daher bitten wir um Austausch zu nachstehenden Fragen:

  1. Besteht bei Ihren Förderprogrammen ebenfalls die Möglichkeit auf Verzicht zur Eintragung einer Grundschuld? Wenn ja, bis zu welcher Darlehenssumme?
  2. Welche Aussagen können zur prozessualen Aufwandsverteilung gemacht werden? D. h. bei Darlehensvergabe wird durch Wegfall der Grundschuldbearbeitung der Prozess effektiver, aber bei Sanierung-/Abwicklungsfällen  durch das Nichtvorhandensein eines vollstreckbaren Titels größer.
  3. Wie beurteilen Sie das daraus resultierende Risiko?
  4. Welche Sicherheiten werden alternativ bzw. standardmäßig vereinbart?