Im Zuge des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes werden die Entflechtungsmittel in den Jahren 2016 – 2019 durch den Bund jährlich um 500 MIO EUR erhöht. Diese Mittel sind von den Bundesländern zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau einzusetzen.

Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt auf der Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes  einen Zuschuss für die Herrichtung leerstehenden Wohnraums zu vergeben.

Magdeburg interessiert, wie andere Förderinstitute hier eingebunden werden, um die Verwendung der Gelder möglichst effektiv einzusetzen.

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