Im Zuge des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes werden die Entflechtungsmittel in den Jahren 2016 – 2019 durch den Bund jährlich um 500 MIO EUR erhöht. Diese Mittel sind von den Bundesländern zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau einzusetzen.
Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt auf der Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes einen Zuschuss für die Herrichtung leerstehenden Wohnraums zu vergeben.
Magdeburg interessiert, wie andere Förderinstitute hier eingebunden werden, um die Verwendung der Gelder möglichst effektiv einzusetzen.
Für Ihre Rückmeldungen bedanken wir uns schon jetzt im Voraus.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde zum 03.12.2015 das Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung -Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte – in Kraft gesetzt. Ziel ist die Förderung der Ertüchtigung/ Instandsetzung von leer stehenden Wohnbeständen (Miet- und Genossenschaftswohnungen) zur schnellen Wiedernutzbarmachung auf Dauer für sozial Benachteiligte und Asyl- und Schutzsuchende. Gefördert werden sollen bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden in zentralen Orten. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Fördervolumen: Zunächst 500 WE (2015) und 1.000 (2016)
Förderhöhe: 3.000 € von max. 6.000 € nachgewiesener Kosten
Wer: Eigentümer von Miet- und Geschosswohnungen an zentralen Orten
Voraussetzung: Mindestens 6 Wohnungen in einem Gebäude, Gemeinde bestätigt Bedarf, Innenministerium votiert Gemeinde positiv
Bindung: 3 Jahre für wohnungssuchende benachteiligte Haushalte, max. Nettokaltmiete gem. lokaler KdU-Richtlinien
Näheres zum Förderprogramm auch auf unserer Internetseite unter:
http://www.lfi-mv.de/foerderungen/instandsetzung-von-wohnraum-fuer-benachteiligte-haushalte-sonderprogramm-wohnraumertuechtigung/
Daneben ist mit dem Ziel „Vermeiden von angespannten Wohnungsmärkten und Sicherstellung der Versorgung benachteiligter Haushalte mit Wohnraum zu Nettokaltmieten bis zu 5,50 €/m²“ auch eine erneute Neubauförderung für 2016 und 2017 unter Gewährung von Festzuschüssen auf Baukosten pro m² angedacht. Diese soll jedoch nach aktuellem Stand grundsätzlich in Grund-, Mittel- oder Oberzentren mit einem Leerstand unter 4% gehen. Details und Höhe der Förderung werden derzeit noch abgestimmt.
Seit zwei Jahren gewährt die NRW.BANK im Zuge des Wohnraumförderungsprogramms Tilgungsnachlässe, die sich aus den Entflechtungsmitteln für den sozialen Wohnungsbau speisen. Der Tilgungsnachlass wird bei Leistungsbeginn vom gewährten Darlehen abgesetzt. Die festgelegten Zins- und Tilgungsleistungen sowie der laufenden Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben.
Die Konditionen der Tilgungsnachlässe im Zuge der Mietwohnraumförderung wurden Anfang Oktober im Zuge der Erhöhung der Entflechtungsmittel nochmals verbessert. Auf die Grundpauschalen je nach Mietenniveaustufe werden Tilgungsnachlässe von 10 % bis zu 25 % gewährt. Auch Förderanträge, die seit Beginn des Jahres 2015 gestellt wurden, können auf Antrag von den verbesserten Konditionen zusätzlich profitieren.
Mit der Verbesserung in der Mietwohnraumförderung wurde auch das Angebot in der Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge verbessert. Der Neubau von Mietwohnungen für Flüchtlinge kann in Nordrhein-Westfalen nun mit mindestens 20 % bis zu 35 % in den hohen Mietenstufen bezuschusst werden.
Zusätzlich sind Tilgungsnachlässe auf Zusatzdarlehen für die Standortaufbereitung und Quartiersentwicklung möglich. Daneben können u.a. für kleine Wohnungen, den Einbau von Aufzügen, Pflegebäder und Sinnesgärten Zusatzdarlehen gewährt werden, die durch Tilgungsnachlässe um bis zu 50 % der förderbaren Kosten subventioniert werden können.
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt so intensiv die Möglichkeiten, die sich durch die Erhöhung der Entflechtungsmittel bieten und schafft damit hohe Anreize, in den sozialen Wohnungsbau und den Wohnraum für Flüchtlinge zu investieren.
Die Gespräche mit dem Ministerium laufen derzeit noch, sodass wir nur über den aktuellen Stand der Planung berichten können.
Die vom Bund zur Verfügung gestellten Entflechtungsmittel fließen in ein Sonderprogramm zur Finanzierung von Wohnraum im preisgünstigen Segment. Unter Absenkung der Standards (u.a. Verzicht auf Balkone und Aufzüge) soll eine schnelle Baufertigstellung und hohe Fertigungszahl erreicht werden, um Wohnungen für Berechtigte der sozialen Wohnraumförderung einschl. Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.
Die Grundrisse sollten nach Möglichkeit teilbar und/oder erweiterbar sein. Neben abgeschlossenen Wohnungen können auch Wohnprojekte z.B. für gemeinschaftliches Wohnen für Flüchtlinge oder Studenten gefördert werden. Ebenso ist die Realisierung eines 2-Phasen-Modells mit Erstnutzung für eine kurzfristige Unterbringung im Rahmen einer Zweckentfremdung (Sonderwohnraum) und späteren Umwidmung zu Wohnraum möglich. Die damit verbundenen notwendigen Umbaumaßnahmen werden ebenfalls gefördert.
Die Kommunen erhalten Einflussmöglichkeiten auf die Belegung.
Aus der Anschlussunterbringung der Asylanten nach der Erstaufnahme und der vorläufigen Unterbringung entsteht ein hoher Wohnflächenbedarf in den Kommunen für Wohnungen, in die die Menschen ziehen werden. Obwohl deshalb eine finanzielle Förderung nicht im Mittelpunkt stand, hat das Land ein Förderprogramm aufgelegt.
Mit Beginn 2015 hat das Land ein Zuschussprogramm aufgelegt. Hier können Kommunen bis zu 25 % der Investitionskosten für Neubaumaßnahmen und die Herstellung von Wohnraum (Umnutzungen, Wiederbewohnbarmachung von Abbruchgebäuden etc.) erhalten. Das Programm ist derzeit ausgebucht.
Allerdings sollte eine Separierung des Wohnungsmarktes durch gezielte Förderung von Neubauten nur für Flüchtlinge vermieden werden.
Der Schwerpunkt der Bemühungen zielt deshalb darauf ab insgesamt den Bau von Sozial-wohnungen auf drei Handlungsfeldern massiv zu forcieren:
a. Baulandgewinnung und –Bereitstellung (Abbau von Hürden zum Landschaftsverbrauch);
b. Reduzierung/Aussetzung von Vorschriften, die das Bauen erschweren, verteuern oder verzögern;
c. finanzielle Anreize um den Wohnungsbau anzukurbeln.
Angedacht sind eine höhere Mittelausstattung und Verbesserungen bei der Landeswohnraumförderung. Hier sollen zunächst die landeseigenen Mittel einmalig um die Bundesmittel aufgestockt werden. Die zulässige Eigenkapitalverzinsung der Unternehmen wird auf 4 % angehoben. Neben der 15- und der 25-jährigen Miet- und Belegungsbindung wird auch eine 10-jährige Variante angeboten mit entsprechenden Darlehen, die 10,15 oder 25 Jahre in Zins verbilligt sind.
Das Land Brandenburg erwartet 2015 nach aktuellen Verlautbarungen etwa 40.000 Flüchtlinge. Vor diesem Hintergrund definiert das Land u. a. als Ziel, dass die Wohnungsnot der neuen Mitbürger [der Flüchtlinge] nicht zu sozialen Verwerfungen auf heute schon angespannten Wohnungsmärkten führt. Das heißt, sozialen Wohnungsbau in den Regionen stärker zu fördern, in denen der Wohnungsmarkt ohnehin angespannt ist. Und zwar für Brandenburger, aber genauso für neue Mitbürger. Zur Umsetzung dieser Ziele plant das Land unterschiedliche Initiativen:
Umwidmung von 20 Mio Euro Wohnraumfördermitteln in 2015
Von den noch verfügbaren Mitteln aus der Wohnraumförderung soll ein Darlehensprogramm über 20 Millionen Euro zur Sanierung von leer stehenden Gebäuden aufgelegt werden. Mit diesem Geld könnte nach Auffassung des Landes in nicht genutzten Büros, ehemaligen Schulen oder Kindertagesstätten Wohnraum (für Flüchtlinge) geschaffen werden.
Umwidmung von 17,5 Mio Euro Abrissmitteln in 2016-2019
Ursprünglich waren bis zum Jahr 2019 17,5 Millionen Euro für den Abriss von Wohnungen vorgesehen. In Ergänzung zur vom Bund gezahlten Jahrespauschale von (2015:) 9.219 Euro pro Person könnten mit Umwidmung dieser Mittel nun etwa 4.000 Wohnungen für Flüchtlinge hergerichtet werden.
Aufstockung des Darlehensprogramms aus der Wohnraumförderung des LWV um jährlich 30 Mio Euro in den Jahren 2016-2019
Vor dem Hintergrund der aktuell besonderen Anforderungen darf das Land die Bewältigung der ohnehin angespannten Wohnungsmärkte jedoch nicht aus dem Auge verlieren. Deshalb wird es seine Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau ab 2016 um 30 Millionen Euro auf dann 70 Millionen Euro jährlich erhöhen. Damit begegnet man den anerkannten wohnungspolitischen Herausforderungen und den zusätzlichen Erfordernissen für eine erfolgreiche Integration gleichermaßen.
Einsatz der zusätzlichen Kompensationsmittel für sozialen Wohnungsbau als Zuschuss-Komponente in der Wohnraumförderung
Der Bund stellt für die Bundesländer in Aussicht, die Kompensationsmittel in den Jahren 2016-2019 um jährlich 500 Mio. Euro aufzustocken. Die für Brandenburg anteilig erwarteten 10-15 Mio. Euro sollen komplett als Zuschuss für den Mietwohnungsneubau bereitgestellt werden. Hierfür wird eine neue kombinierte Zuschuss/Darlehensförderung installiert. Als Gegenleistung für den Zuschuss muss der Investor Besetzungsrechte zugunsten von Flüchtlingen akzeptieren (Arbeitsstand 26.11.2015).