Potsdam informierte seine Darlehensnehmer im Vorfeld der SEPA-Einführung seit 2013 ausführlich, um deren Teilnahme am Lastschriftverfahren weiterhin zu gewährleisten. Versendet wurden neben allgemeinen Informationen auch vorgefertigte Mandatsvereinbarungen, die unterschrieben zurückzusenden waren. Dabei überwiegen zahlenmäßig die Privathaushalte als selbstnutzende Wohnungseigentümer.
Die große Mehrheit der Angeschriebenen (über 90 Prozent) nimmt auch weiterhin am Lastschriftverfahren teil. Die fälligen Leistungsraten können wir somit wie vereinbart vom Kundenkonto einziehen.
Gemäß den SEPA-Regularien informiert Potsdam seine Kunden über jeden Einzug rechtzeitig. Mit Zustimmung der Kunden erfolgt dies 5 Tage zuvor. Damit beugen wir erforderlichen Korrekturen bei eventuellen Rückzahlungen erst nach Versand vor. Die Pre-Notification hat jeweils den genauen Einzugsbetrag, das Einzugsdatum, die Mandatsreferenz aus der Mandatsvereinbarung und die Gläubiger-ID der ILB zum Inhalt.
Für diese Pre-Notification verwendet Potsdam den Postweg. Von Beginn an erreichen uns deshalb Kundenbeschwerden, die sich zu den einschlägigen Terminen regelmäßig wiederholen. Die Beschwerden reichen von angeblich unnötig vollen Briefkästen bis zum Vorwurf der Geldverschwendung. Oft zeigen Kunden Unverständnis über die nicht genutzten Möglichkeiten von modernen Kommunikationswegen (E-Mail o. ä.).
Wir können nicht ausschließen, dass die damit hervorgerufene Unzufriedenheit sogar eine vorzeitige Ablösung von einzelnen Engagements befördert (Möglichkeit der kostenfreien Rückzahlung von Förderdarlehen).
Innerhalb der ILB wurden schon alternative Verfahren (E-Mail, Ct.-Überweisungen u. a.) erwogen, jedoch aus unterschiedlichen Gründen stets wieder verworfen. An dem Verfahren hat sich nichts geändert.
Potsdam möchte gerne in Erfahrung bringen, wie die anderen Institute hier agieren.
- Findet die Pre-Notification auch auf dem Postweg statt?
- Wie reagieren die Kunden?
- Wie steht man zu den Portokosten?
- Oder welche alternativen Formen wenden die anderen Institute an?
- Was hat sich bewährt und worin werden dabei ggf. Risiken gesehen?
Potsdam möchte die Erfahrungen der anderen Institute nutzen, um ein kundenfreundliches, Aufwand – wie Kosten sparendes Verfahren im Haus zu etablieren.
Das Thema Pre-Notification unterteilt sich in aktuelles Verfahren (NORD/LB- Darlehen) und künftiges Verfahren ab Oktober 2016 (OSPlus).
Aktuell: Teilausgezahlte Darlehen: Leistungsmitteilung an den Kunden aus NORD/LB-Darlehen, Vollausgezahlte Darlehen: teilweise werden Zins- und Tilgungspläne versandt. Pre-Notification einmal jährlich per Brief. Weiterhin enthalten die Jahreskontoauszüge die Fälligkeiten/Beträge des Folgejahres.
Bislang keine vermehrten negativen Reaktionen wie Potsdam. Kundenseitig dürfte gleichermaßen Unverständnis bzgl. dieser Schreiben bestehen, da Lastschriftverfahren in Deutschland langjährig etabliert. Da hier aufgrund der Historie aber nicht mit Klagen von Kunden, die keine Pre-Notification erhalten, zu rechnen ist, haben sich einige Banken dazu entschieden, diese aus Kostengründen auch nicht im geforderten Umfang zu erstellen. Probleme hieraus sind nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund und zur Begrenzung der Portokosten erfolgt zu versendende Pre-Notification einmal jährlich.
Künftig: noch in der Abstimmungsphase. Angedacht ist, dass über einen Zins- und Tilgungsplan einmalig pränotifiziert wird. Sofern Änderungen ein-treten, wäre bei Ratendarlehen ein neuer Zins- und Tilgungsplan zu ver-senden. Bei Annuitätendarlehen reicht es dagegen aus, dass dem Kunden einmalig die neue Annuität mitgeteilt wird.
In Vorbereitung ist ein Dokumentensafe-Angebot im Online-Banking-Verfahren.
Wie Bremen. Ein problematisches grundsätzliches Unverständnis der ZWE ist zu verzeichnen.
– Ja, Pre-Notification per Postweg,
– Nutzung des DARKA-Systems (NORD/LB),
– dies ermöglicht zentralen, automatischen Versand durch Dritten,
– durch Outsourcing Kostenseite optimiert,
– keine negativen Kundenreaktionen.
Wie Bremen.
Pre-Notification mit dem Jahreskontoauszug, bei Änderungen erneut.
Wie Bremen.
Pre-Notification erfolgt mit der Abbuchungsbenachrichtigung, sonst wie Bremen.
Pre-Notification erfolgt bis zur Vollauszahlung vor jedem Einzug, danach nur noch einmalig.
Pre-Notification erfolgt „rechtzeitig“ bei ausschließlich halbjährlichen Einzügen.
Wie Bremen, bei GbR jeder Gesellschafter einzeln
Information über den Zins- und Tilgungsplan, Änderungsmitteilungen nur bei Konditionsänderung.
Pre-Notification mit Ein-Tages-Frist auf Grund Sonderregelung und Information über den Kontoauszug (Sonderweg!).