Saarbrücken interessiert die Akzeptanz des Programmes am Markt, die Programm-richtlinien (nur wohnwirtschaftlich oder auch gewerblich, Besicherung, Laufzeiten, Förderbeträge, usw.), Erfahrungen mit Eigentümerversammlungen, Erfahrungen mit Ausfällen / Leistungsstörungen (insbesondere die Auslegung der Haftung der Eigentümer nach § 10 Abs. 8 WEG).

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