Die BayernLabo nimmt folgende Kennzeichnung von Geschäftspartnern vor, die in den Anwendungskreis des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) fallen:

  • Der Geschäftspartner, der in den Anwendungsbereich des AWG fällt, erhält eine Kennzeichnung.
  • Soweit ein natürlicher AWG-relevanter Geschäftspartner beispielsweise hinter einer GbR steht, erhält diese ebenfalls das AWG-Kennzeichen.
  • Die Kundensystematik wird unabhängig vom AWG gebildet, ist somit immer auf den Standort des Geschäftspartners bezogen.
  • Bei einer GbR mit nach AWG gemischten Gesellschaftern (einer ist AWG-relevant, ein anderer nicht) wird die GbR als AWG-relevant gekennzeichnet. Die Kundensystematik kann von dieser Einstufung abweichen, da sie den Geschäftsort der GbR berücksichtigt.

Unsere Fragen:

  • Machen das die anderen Förderinstitute ebenso?
  • Gibt es andere Kennzeichnungen?

Ab 12.500,00 EUR pro Monat (Summe der Zinsen und Provisionen) meldet die BayernLabo einen AWG-relevanten Geschäftspartner an die Deutsche Bundesbank.

Unsere Frage:

Wird diese Betragsgrenze von den anderen Förderinstituten einheitlich angewandt?