Eigentümer eines Familienheims mit einer Einliegerwohnung müssen für die Förderung der Modernisierung zwei getrennte Anträge stellen, einmal einen im Programm für die Modernisierung von Wohneigentum und daneben einen in dem Programm für die Modernisierung von Mietwohnraum.

Nach Förderung der Modernisierung der Einliegerwohnung unterliegt diese Mietpreis- und Belegungsbindungen. Dies kann zu Schwierigkeiten bei bestehenden Mietverhältnissen führen.

Die Förderung nur des selbstgenutzten Wohneigentums ist in vielen Fällen aus praktischen Gründen kaum möglich: Die Wärmedämmung des Objektes kommt z.B. indirekt auch der Einliegerwohnung zugute.

Mainz überlegt eine einheitliche Modernisierungsförderung von selbstgenutztem Wohneigentum und Einliegerwohnung, insbesondere in Fällen, in denen die Einliegerwohnung aufgrund geringer Größe eine untergeordnete Rolle spielt. Die Stellung von zwei Anträgen in unterschiedlichen Programmen ist den Kunden oft schwer zu vermitteln. Allerdings könnte eine einheitliche Förderung des selbstgenutzten und des vermieteten Teils, z.B. beihilferechtliche Fragen aufwerfen, wenn auf Bindungen für die Einliegerwohnung verzichtet wird.

Mainz interessiert, ob andere Institute ebenfalls die Stellung zwei unterschiedlicher Anträge zur Modernisierung eines Familienheims mit Einliegerwohnung verlangen und wie verfahren wird, wenn nur die Modernisierung des selbstgenutzten Teils gefördert werden soll.

Ulrike Koch