In Hamburg gibt es eine umfangreiche, ausdifferenzierte Mietwohnungsbauförderung. Seit 2011 stehen hierfür Mittel für 2.000 Wohneinheiten p. a. zur Verfügung. Zum 1.1.2015 stehen die turnusgemäßen Anpassungen der Richtlinien an, die die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und die IFB Hamburg in gemeinsamen Arbeitsgruppensitzungen erarbeiten. Zu einzelnen Themengebieten wollen wir mit der BSU in den Dialog zur Weiterentwicklung der Programme treten und haben hierzu Fragen, wie dies in anderen Landesförderinstituten gehandhabt wird:
1. Die Finanzierung des Grundstücksanteils in der Förderung ist in Hamburg bei 800 Euro/m² Wfl. (80% darauf zinsgünstiges Darlehen) gedeckelt.
Wie wird das Grundstück in anderen Landesförderinstituten gefördert?
Gibt es andere Instrumente, die ggf. auch nur den Ankauf von Grundstücken wie z. B. durch einen Fonds finanzieren?
2. In Hamburg sind Studierendenwohnungen stark nachgefragt. Die Förderung erfolgt ähnlich dem Mietwohnungsneubau.
Wie werden in anderen Landesförderinstituten Studierendenwohnungen/-wohnheime gefördert und welche Miethöhen werden damit erreicht?
Gibt es außerdem Programme zur Modernisierung von Studierendenwohnheimen und wie sind diese in ihren Förder- und Mieteckpunkten?
3. Gibt es Förderungen – außer KfW-Finanzierungen – von Mietwohnungsbau in anderen Landesförderinstituten, die vom Landeshaushalt unabhängig refinanziert sind?