Notare weigern sich sehr häufig, Treuhandaufträge anzunehmen, bei denen wir eine vorläufig berechnete Vorfälligkeitsentschädigung geltend machen und Nachforderungen ankündigen. Sie sind nur bereit, den Treuhandauftrag mit endgültig berechneten Beträgen zu übernehmen. Das ist nicht möglich, weil die Vorfälligkeitsentschädigung erst nach Eingang der mit demselben Treuhandauftrag geltend gemachten Hauptforderung abschließend berechnet werden kann.

Die IFB berechnet für den Treuhandauftrag dann die aktuelle Vorfälligkeitsentschädigung und rechnet den Betrag „großzügig“ weiter, um die erst nach Eingang des Hauptbetrages berechenbare endgültige Vorfälligkeitsentschädigung abzudecken. Angesichts der sinkenden Zinsen und in Einzelfällen langdauernden Durchführung eines Kaufvertrages reichen die Beträge nicht in jedem Einzelfall aus. Der Notar darf die Sicherheit (Löschungsbewilligung / Abtretung) aber bereits nach Eingang der im Treuhandauftrag benannten Beträge verwenden.

In Einzelfällen bleibt auf diese Weise eine ungesicherte Restforderung aus der Vorfälligkeitsentschädigung offen, die wir direkt vom Schuldner anfordern und ggf. vollstrecken müssen.

Hamburg interessiert, ob die Notare in anderen Regionen sich ebenfalls weigern, solche Treuhandaufträge anzunehmen und wie die Institute mit dieser Situation umgehen.