Die Investitionsbank plant nachrangige Darlehen mit Beleihungsausläufen von bis zu 140 % des Beleihungswertes im eigenen Risiko zu vergeben. Im Rahmen eines NPP werden derzeit unter anderem die Bedingungen einer Darlehensvergabe und die Anforderungen an den Bearbeitungsprozess diskutiert. Aus dem Abwicklungsbereich wird die Forderung aufgestellt, auch bei störungsfreien Engagements Teillöschungen der vorrangigen Grundschulden während der Laufzeit zu verlangen bzw. eine Ermächtigung unseres Hauses hierzu einzuholen. Das Aufrücken unseres Grundpfandrechtes durch Anzeige der Abtretung der Rückgewähransprüche beim Vorranggläubiger und Einholung einer Einmalvalutierungserklärung wird im Falle der Schuldnerinsolvenz als nicht ausreichend gesichert bewertet.

 

Berlin interessiert:

 

  • Werden von anderen Förderinstituten nachrangige Darlehen im eigenen Risiko vergeben?
  • Bis zu welchen Beleihungsausläufen erfolgt eine Darlehensvergabe?
  • Wie wird das Aufrücken der eigenen Grundpfandrechte sichergestellt?

Gibt es besondere Anforderungen in der Bestandsbearbeitung?