Die Investitionsbank plant nachrangige Darlehen mit Beleihungsausläufen von bis zu 140 % des Beleihungswertes im eigenen Risiko zu vergeben. Im Rahmen eines NPP werden derzeit unter anderem die Bedingungen einer Darlehensvergabe und die Anforderungen an den Bearbeitungsprozess diskutiert. Aus dem Abwicklungsbereich wird die Forderung aufgestellt, auch bei störungsfreien Engagements Teillöschungen der vorrangigen Grundschulden während der Laufzeit zu verlangen bzw. eine Ermächtigung unseres Hauses hierzu einzuholen. Das Aufrücken unseres Grundpfandrechtes durch Anzeige der Abtretung der Rückgewähransprüche beim Vorranggläubiger und Einholung einer Einmalvalutierungserklärung wird im Falle der Schuldnerinsolvenz als nicht ausreichend gesichert bewertet.
Berlin interessiert:
- Werden von anderen Förderinstituten nachrangige Darlehen im eigenen Risiko vergeben?
- Bis zu welchen Beleihungsausläufen erfolgt eine Darlehensvergabe?
- Wie wird das Aufrücken der eigenen Grundpfandrechte sichergestellt?
Gibt es besondere Anforderungen in der Bestandsbearbeitung?
• kein Eigengeschäft,
• keine Begrenzung, Besicherung i.d.R. an rangbereiter Stelle
• Abtretung Rückgewähransprüche aus Vorrangdarlehen und Einmalvalutierungserklärung
• Kein Programm aus dem Eigenvermögen
• Bei Landesprogrammen keine Begrenzung
• Kein Nachranggeschäft
• Auslaufbegrenzung für eigenes Obligo bei 100 %
• Bei den Treuhandprogrammen und den staatsverbürgten Ei-genprogrammen erfolgt keine Bewertung.
• Darlehen aus dem eigenen Obligo werden für die Umfinanzie-rung von Aufwendungsdarlehen vergeben, es erfolgt keine Bewertung der eingetragenen Grundschuld (Blankodarlehen).
Wie Magdeburg
• Kein Eigengeschäft
• Keine Wertermittlung, lediglich Bonitätsprüfung
• Eigenes Tool zur Ermittlung des Beleihungswertes arbeitet nach dem Vorsichtsprinzip.
• Keine Begrenzung des Auslaufs
• Ab 200 % werden die Gutachter der IB.SH eingeschaltet.
• Im Mietwohnungsbau erfolgt die Absicherung von Darlehen aus dem Eigenvermögen i.d.R. im Realkreditbereich, weil gleichzeitig Mittel aus der soz. Wohnraumförderung bei nach-rangiger Absicherung eingesetzt werden.
• Abtretung Rückgewähransprüche aus Vorrangdarlehen und Einmalvalutierungserklärung werden gefordert
• Auslauf bis 120 %
• Planung eines Programms für Familien mit Kindern und für junge Erwachsene mit Auslauf bis zu 140 % bei erhöhter Til-gung
• Im Mietwohnungsbau höhere Ausläufe wegen Anwendung des Ertragswertverfahrens
• Abtretung Rückgewähransprüche aus Vorrangdarlehen und Einmalvalutierungserklärung werden gefordert
• Auslauf bis zu 80 % bei Darlehen im eigenen Risiko
• Abtretung Rückgewähransprüche aus Vorrangdarlehen und Einmalvalutierungserklärung werden gefordert
• Auslauf bis 125 % bei guter Bonität und guter Objektbeurtei-lung
• Erhöhte Tilgung zur Risikominimierung
• Abtretung Rückgewähransprüche aus Vorrangdarlehen und Einmalvalutierungserklärung werden gefordert
• Vergabe von Nachrangdarlehen aus dem Sondervermögen
• Abtretung Rückgewähransprüche aus Vorrangdarlehen und Einmalvalutierungserklärung werden gefordert
• Bei Einsatz von mind. 20 % vorgeschrieben, deshalb relativer Beleihungsauslauf
• Vergabe von Nachrangdarlehen in Einzelfällen bei guter Boni-tät und guter Objektbeurteilung
Kein Angebot von Nachrangdarlehen