Die ISB stellt in letzter Zeit vermehrt fest, dass Bauträger in der sozialen Mietwohnraumförderung Fördermittel beantragen, die Wohnungen dann aber nicht im Bestand halten. Teilweise werden die Wohnungen vor Fertigstellung veräußert. Aufgrund der Konditionen  der Förderung im Bereich der sozialen Mietwohnraumförderung führt dies de facto dazu, dass den Bauträgern eine zinslose Zwischenfinanzierung ermöglicht wird. Bei der ISB führt es zu einem erhöhten Arbeitsaufwand, da die Fördermittel auf den Erwerber übertragen werden müssen.

Die ISB fragt, ob in anderen Ländern gleichgelagerte Sachverhalte aufgetreten sind.
Sollten gleichgelagerte Sachverhalte aufgetreten sein, bitten wir um Mitteilung, ob und wenn ja konkret welche Überlegungen bestehen, dem entgegenzuwirken.

Vorab bereits vielen Dank für Ihre Rückmeldung(en)