In Bayern wurde die Frage aufgeworfen, inwiefern die Absenkung der Mindestanzahl an Wohneinheiten in der Mietwohnraumförderung von bisher mindestens drei auf eine Wohneinheit umsetzbar und sachdienlich ist.

 

  1. Vor diesem Hintergrund wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns zu folgenden Fragestellungen Rückmeldung geben könnten:
  • Welche Mindestanzahl ist bei Ihnen aktuell normiert?
  • Was sind die Gründe für diese Mindestanzahl, wie sind Ihre Erfahrungen hierzu und würden Sie diese gerne ändern?

 

  1. Sofern bei Ihnen eine Mindestanzahl von mindestens drei oder mehr Wohneinheiten vorgegeben ist:
  • Aus welchen Gründen setzen Sie die Anzahl der Wohneinheiten nicht herab?
  • Gibt es bei Ihnen mittel- und langfristig Überlegungen, von dieser Mindestanzahl abzuweichen?
  • Welche Risiken oder Problemstellungen sehen Sie bei einer potentiellen Herabsetzung?

 

  1. Sofern bei Ihnen als Mindestanzahl das Vorliegen einer Wohneinheit ausreicht:
  • Welche Erfahrungen haben Sie hiermit gemacht?
  • Um wie viele Anträge und um welches Volumen handelt es sich hier z.B. in den letzten 3 Jahren?
  • Welche Risiken oder Problemstellungen ergeben sich aus Ihrer Sicht aufgrund dieser Mindestanzahl von nur einer Wohnung?

 

  1. Aus unserer Sicht wäre diese Absenkung mit einem erhöhten Bearbeitungsaufwand insb. im Rahmen der Bonitätsprüfung sowie einem erhöhten Beratungsaufwand gegenüber dem erweiterten, meist privaten Kundenkreis verbunden. Auch würde dies voraussichtlich mit einem Mehraufwand im Rahmen der Abwicklung von Todesfällen, Scheidungen oder Mithaftentlassungen sowie der Prüfung der Belegungs-und Mietpreisbindung einhergehen.
    Können Sie diese Einschätzung teilen oder haben Sie andere Erfahrungen gemacht?

 

Vielen Dank und viele Grüße aus München