Im Rahmen des Eigenhandels investiert die NBank in Wertpapiere unter anderem in internationale und nationale Banken, Förderinstitute etc. Der Eigenhandel im Kapitalmarktgeschäft erlaubt dem Händler bei einer „Investitions-Gelegenheit“ teilweise nur wenig Reaktionszeit, da die Papiere die er kaufen möchte ihm nur kurze Zeit (2-3 Stunden) angeboten werden können.
Um diesem Fall Rechnung zu tragen, hat die NBank den Prozess der kurzfristigen Einräumung eines Emittentenlimits (KEE) kreiert. Trotz des schnellen KEE Prozesses müssen, bevor eine verkürzte Genehmigung erfolgen kann, Prüfungen zum Kreditnehmer (insb. im Neugeschäft) vorgenommen werden. Diese notwendigen Prüfungen gehen zu Lasten der Zeitfensters des Händlers.
Hierzu schließen sich folgende Fragen an:
- Gibt es ähnliche „Zeit“-Probleme in den anderen Förderbanken?
- Wenn nein, welches Verfahren wird in anderen Förderbanken durchgeführt (z.B. Vorratslinien? o.ä.)
- Oder existiert ausschließlich die Kreditvorlage und ein Schnellverfahren wird nicht angewandt?
Vielen Dank für die Antworten auf diese Fragen.
Hier die Antworten der IBB:
• Gibt es ähnliche „Zeit“-Probleme in den anderen Förderbanken?
Ja, die Zeitfenster für unsere Händler sind gerade bei Emissionen ähnlich kritisch.
• Wenn nein, welches Verfahren wird in anderen Förderbanken durchgeführt (z.B. Vorratslinien? o.ä.)
Wir arbeiten in der IBB zweigleisig, d.h. für das Segment Banken/Versicherungen und Öffentliche Hand Inland/Ausland halten wir Vorratslimite vor, die unseren Händlern größtmögliche Flexibilität ermöglichen. Allerdings ist dieser Prozess in der Bestandsbearbeitung aufwändig, da wir eine Reihe von internen Limiten ohne Inanspruchnahmen vorhalten.
Im Segment „Corporates“, national wie international, wenden wir einen modifizierten Basiskreditprozess an, bei dem wir nach Händleranfrage einen sog. „Pre-Check (Branche / Sitzland / Bonität)“ durchführen und kompetenzgerecht ein Limit einräumen oder auch ablehnen. Kommt das Geschäft zustande, findet ein nachgelagerter Bearbeitungsprozess statt (Grundlage: MaRisk, BTR 1 Ziffer 4). Kommt das Geschäft nicht zustande, wird das Limit gestrichen. Vorteil: Wir halten keine internen Limite ohne Inanspruchnahmen vor, es werden weniger Ressourcen gebunden.
• Oder existiert ausschließlich die Kreditvorlage und ein Schnellverfahren wird nicht angewandt?
Keine Anwendung eines konventionellen Kreditprozesses wie im Kredit- und Fördergeschäft
Die NRW.BANK kann bestätigen, dass wir mit den gleichen Anforderungen zu tun haben.
Wir haben das wie folgt gelöst:
Möglichkeit der Inanspruchnahme sogenannter Matrixlimie (Anlage- und Handelsbuch), d.h. die Kreditvorlage/-genehmigung ist nach Geschäftsabschluss unverzüglich anzugehen und max. nach 90 Tagen abzuschließen. Sollte sich bei der Analyse des Emittenten herausstellen, dass kein Limit im Rahmen des 2-Votenprozesses genehmigt wird, ist die gekaufte Position unverzüglich wieder glattzustellen. Im Vorfeld des Geschäftsabschlusses ist der KYC-Prozess und dessen Anforderungen zu gewährleisten. Die notwendigen Unterlagen werden in Zusammenarbeit des Händler, MidOffices und des BackOffices dann prioritär erstellt, so dass auch Käufe innerhalb weniger einzelner Stunden ermöglicht werden können.