Mit dem Ziel der Optimierung der Margenermittlung im Wohnungsbau untersucht die SAB derzeit mögliche Gestaltungsvorgänge. Gegenwärtig nutzt die SAB ein vom Vorstand beschlossenes Margentableau, welches im Wesentlichen auf kalkulierten Verwaltungs- und Risikokosten beruht und in Abhängigkeit von der Größe der Darlehensprogramme einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen wird. Häufig sind dennoch zeit- und aufwandsintensive Einzelfallentscheidungen (teilweise mit zusätzlichen Kalkulationen) erforderlich, da die Tableauvorgaben den Umständen des Einzelfalles nicht gerecht werden oder mangels ausreichender Granularität nicht marktfähig sind. Wir bitten daher die anderen LFI unter Berücksichtigung nachfolgender Fragen mitzuteilen, wie in ihren Häusern die Margen ermittelt werden.
Welche Kalkulationsbestandteile/-prämissen und welche Granularität berücksichtigen die anderen LFI, z.B. Verwaltungskosten, Risikokosten, Passivmarge, Aufschläge für Sondertilgungen/Kündigungsoptionen etc.?
Wird eine Eigenkapitalverzinsung eingerechnet (und entsprechende Drohverlustrückstellungen gebildet?)
Welche Berechnungen und Analysen werden von welchen Stellen in den LFI herangezogen?
Welche geschäftspolitischen Wertungen fließen in die Margengestaltung ein, z.B. Förderzwecke, Marktmäßigkeit, Marktfähigkeit?
Kommen Tools zum Einsatz, die eine schnelle Berechnung von Margen im Einzelfall ermöglichen?
Welche Steuerungselemente stehen den Marktbereichen zum Controlling im Nachgang zur Festlegung der Marge zur Verfügung?
Die Anwendung Marzipan inklusive der Leistungsstufe Risiko dient in der ILB der Kalkulation von Darlehen zur Kundenberatung sowie zur Angebotserstellung und unterstützt dadurch die Produktbereiche im Rahmen der Vorkalkulation. Dabei findet ein Deckungsbetragsschema Anwendung, in dem neben Prozess-, Risiko- und Eigenkapitalkosten auch individuelle Ab- und Zuschläge, in vorab definierten Produktgruppen berücksichtigt werden. Förderspezifische Sachverhalte finden Berücksichtigung.
Die ILB befindet sich derzeit in der Überarbeitung des Deckungsbeitragsschemas und prüft die Anwendung auf weitere Produkte mit dem Ziel der Ableitung von Steuerungsansätzen für die Vorkalkulation. Dafür wurde das Projekt Nettomargensteuerung aufgesetzt.
Der Projektleiter aus dem Bereich Risikocontrolling, Herr Patrick Reißig, steht unter Telefon 0331/660-1740 für Rückfragen gerne zur Verfügung.
1. Welche Kalkulationsbestandteile/-prämissen und welche Granularität berücksichtigen die anderen LFI, z.B. Verwaltungskosten, Risikokosten, Passivmarge, Aufschläge für Sondertilgungen/Kündigungsoptionen etc.?
Die BayernLabo berücksichtigt bei der Margenberechnung Refinanzierungskosten sowie Produktkosten (abhängig vom Förderprogramm). Je nach Förderprogramm kommen auch noch Standardrisikokosten und Eigenkapitalkosten hinzu. Aufschläge für mögliche Sondertilgungs- bzw. Kündigungsoptionen werden ebenfalls mit eingepreist.
2. Wird eine Eigenkapitalverzinsung eingerechnet (und entsprechende Drohverlustrückstellungen gebildet)?
Im standardisierten Massengeschäft wird eine Eigenkapitalverzinsung nur im begrenzten Umfang eingerechnet.
3. Welche Berechnungen und Analysen werden von welchen Stellen in den LFI herangezogen?
Die Zinsgestaltung im Massengeschäft (Neugeschäft/Konditionsanpassung) wird zentral in einer Abteilung der BayernLabo betreut. Die Werte der einzelnen Margenbestandteile kommen aus dem Controlling-Bereich und werden unter Umständen hinterfragt.
4. Welche geschäftspolitischen Wertungen fließen in die Margengestaltung ein, z.B. Förderzwecke, Marktmäßigkeit, Marktfähigkeit?
Die Margengestaltung richtet sich nach Abwägung strategischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Die Entscheidung orientiert sich nach dem jeweiligen Förderprogramm, dem aktuellen Kapitalmarktumfeld und (förder-)rechtlichen Aspekten, die regelmäßig und situativ abgewogen werden.
5. Kommen Tools zum Einsatz, die eine schnelle Berechnung von Margen im Einzelfall ermöglichen?
Automatisierte Tools kommen nicht zum Einsatz.
6. Welche Steuerungselemente stehen den Marktbereichen zum Controlling im Nachgang zur Festlegung der Marge zur Verfügung?
Es steht eine Marktbeobachtung für Steuerungszwecke zur Verfügung.