Hinsichtlich der Umsetzung der EBA-Guideline Kreditvergabe und –überwachung interessiert Berlin:
- Befasst sich Ihr Haus bereits mit der Umsetzung der EBA-Guideline Kreditvergabe und –überwachung oder warten Sie den 1. Entwurf zur 7. MaRisk-Novelle ab?
- Planen Sie eine Umsetzung der EBA-Guideline in Ihrem Haus zum 30.06.2022? Falls nein: Welches Umsetzungsdatum haben Sie sich im Haus gesetzt und auf welcher Grundlage?
Falls Sie sich bereits mit der Umsetzung befassen:
- Hat Ihr Haus politische Gremienmitglieder (Senatoren/Minister, Staatssekretäre o.ä.)?
- Wie nähern Sie sich in Ihrem Haus den Anforderungen an die Objektivität und Unvoreingenommenheit bei Kreditentscheidungen (4.4.1) in Bezug auf Gremienentscheidungen?
- Welche Auslegungsansätze verfolgen Sie hinsichtlich der „politischen Beziehungen“ bzw. der „Möglichkeit der politischen Einflussnahme“ auf Kreditnehmen im Hinblick auf Ihre politischen Gremienmitglieder?
Die NBank befasst sich derzeit noch mit der Umsetzung der sechsten MaRisk-Novelle. Da die EBA-Leitlinien bzgl. der Kreditvergabe- und Überwachung voraussichtlich erst mit der siebten MaRisk-Novelle Einzug in die MaRisk finden, wird sich die NBank erst dann damit beschäftigen.
Die NBank wird sich hinsichtlich der Umsetzungsfrist an den Vorgaben au der siebten MaRisk-Novelle orientieren.
Die weiteren Fragen können leider noch nicht beantwortet werden, da die NBank noch an der Umsetzung arbeitet.