Die EBA-Leitlinie für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) weicht in puncto Kundensegmentierung von den in der IBB gelebten risiko- und prinzipienorientierten MaRisk-Grundsätzen ab. Dies erschwert eine 1:1 – Umsetzung. Bei der Umsetzung der MaRisk sind bisher den Kreditinstituten von der BaFin Erleichterungen durch zahlreiche Öffnungsklauseln eingeräumt worden, die wir u.a. dahingehend nutzen, zwischen risikorelevanten und nicht risikorelevanten Geschäften im Sinne der MaRisk zu unterscheiden (u. a. Fokus: Engagementhöhe nach GvK). Die EBA unterscheidet die Kreditvergabe an Verbraucher (die sowieso eine eigene Stellung einnehmen), Kleinstunternehmen sowie kleinen, mittleren und großen Unternehmen (Fokus: Unternehmensgröße anhand MA-Anzahl, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme).
Die IBB würde gerne erfahren – bzw. sich darüber austauschen – wie die anderen Institute planen, mit den Vorgaben umzugehen und auch, wie anhand des bestehenden Datenhaushalts eine entsprechenden Kundenselektion vorgenommen werden könnte.
Die NRW.BANK hat ebenfalls begonnen, sich mit der Umsetzung der EBA Guideline unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips zu beschäftigen. Gem. aktueller Informationen des VöB wird mit der Veröffentlichung einer ersten Konsultationsfassung der 7. MaRisk-Novelle Ende Mai 2022 gerechnet. Hierdurch bedingt wird die in Ihrer Anfrage genannte Frist 30.06. wohl eher auf das Ende des Jahres 2022 geschoben. Zu den aufgeworfenen Fragestellungen kann unser Haus aktuell noch keine belastbaren Informationen geben, steht jedoch im weiteren Verlauf für Gespräche gerne zur Verfügung.
Ansprechpartin: Mareike Hülsmann 0211-91741-1542, mareike.huelsmann@nrwbank.de
Die angeführte Leitlinie soll unseres Wissens laut BaFin erst mit der 7. MaRisk-Novelle in deutsches Recht umgesetzt werden und wird erst dann für Potsdam maßgeblich sein. Die Konsultation der 7. MaRisk-Novelle wurde zuletzt für Oktober 2021 bis Januar 2022 avisiert. Bislang sind uns keine Veröffentlichungen bekannt.
Direkt von der EZB beaufsichtigte Institute müssen die Leitlinie bereits stufenweise seit 31. Juli 2021 umsetzen.
Vor diesem Hinergrund und wegen der aktuell laufenden Umsetzung der 6. MaRisk-Novelle im Haus wird sich Potsdam mit der 7. Novelle erst mit Veröffentlichung eine ersten Entwurfs befassen. Potsdam ist an den Kenntnissen und Auffassungen der anderen Institute sehr interessiert.