Für die Beratung von Kunden in der Eigentumsförderung und für die anschließende professionelle Aufbereitung unserer Förderanträge einschl. der Zusammenstellung der Antragsunterlagen zahlt die IB.SH an vertraglich gebundene Partner ein Bearbeitungsentgelt. Dieses Entgelt beträgt für Kreditanträge in der sozialen Wohnraumförderung, in der allgemeinen (eigenen) Wohnraumförderung und für KfW-Kredite, für die wir die Hausbankfunktion übernehmen (auch in der Kombination mehrerer einzelner Programme), ab 50 T€ 0,5 % vom neu bewilligten Gesamtvolumen. Ab 80 T€ Kreditvolumen steigt das Bearbeitungsentgelt auf 0,8%.

Für uns ist es von großem Interesse zu erfahren, ob andere Förderbanken eine ähnliche Vorgehensweise planen oder bereits eingeführt haben. Wenn ja: wie hoch sind die von dort gezahlten oder angedachten Bearbeitungsentgelte? Werden diese von den Marktpartnern als angemessen beurteilt oder gibt es Tendenzen zu erforderlichen Anpassungen?