Für die Beratung von Kunden in der Eigentumsförderung und für die anschließende professionelle Aufbereitung unserer Förderanträge einschl. der Zusammenstellung der Antragsunterlagen zahlt die IB.SH an vertraglich gebundene Partner ein Bearbeitungsentgelt. Dieses Entgelt beträgt für Kreditanträge in der sozialen Wohnraumförderung, in der allgemeinen (eigenen) Wohnraumförderung und für KfW-Kredite, für die wir die Hausbankfunktion übernehmen (auch in der Kombination mehrerer einzelner Programme), ab 50 T€ 0,5 % vom neu bewilligten Gesamtvolumen. Ab 80 T€ Kreditvolumen steigt das Bearbeitungsentgelt auf 0,8%.
Für uns ist es von großem Interesse zu erfahren, ob andere Förderbanken eine ähnliche Vorgehensweise planen oder bereits eingeführt haben. Wenn ja: wie hoch sind die von dort gezahlten oder angedachten Bearbeitungsentgelte? Werden diese von den Marktpartnern als angemessen beurteilt oder gibt es Tendenzen zu erforderlichen Anpassungen?
Die NRW.BANK sieht kein Partnerentgelt für die Beratung und Aufbereitung der Förderanträge vor. Dies ist auch nicht geplant.
Die Beratung vor Ort wird von den örtlichen Bewilligungsbehörden (Kreisen und kreisfreie Städte) übernommen. Diese fordern allerdings von den Kunden eine Verwaltungsgebühr. Dabei ist die Höhe nicht einheitlich geregelt (rund 0,4 bis 0,6 % des Förderdarlehens). Diese Kosten können auch auf die Gesamtkosten angerechnet werden. Kenntnisse über Beschwerden oder Hinweise von Seiten der Kunden zu diesen Entgelten liegen der NRW.BANK nicht vor.
Um das Produkt öffentlicher geförderter Wohnungsbau attraktiver zu machen verzichtet die NRW.BANK seit diesem Jahr auf den sogenannten Einmal-VKB, den 0,4 %-igen Verwaltungskostenbeitrag, der von den Fördernehmern bei Abschluss des Darlehensvertrages zu entrichten war.
Die SAB kann sich zum jetzigen Zeitpunkt zur Zahlung von Vermittlungsprovisionen noch nicht abschließend positionieren. Jedoch halten wir einen solchen Ansatz für zielführend und bereiten eine Entscheidung für 2022 vor. Wir sind an einem weiteren Austausch mit den anderen Förderbanken zu diesem Thema interessiert.
Ansprechpartner in unserem Haus ist Herr Harald Herter (Tel.: 0351 4910 1600 / E-Mail: harald.herter@sab.sachsen.de)
In Bremen vergeben wir die Darlehen im direkten Verfahren mit dem Endkunden. Wir arbeiten also weder mit Vermittlern noch mit Hausbanken im Durchleitungsverfahren zusammen. Dies ist auch nicht geplant.
Die BayernLabo agiert weder als Hausbank für KfW-Darlehen noch zahlen wir Bearbeitungsentgelte an Vermittler. Wir planen hier ebenfalls keine Einführung.
Grundsätzlich zahlt die IBB ein Bearbeitungsentgelt an Vermittler, die mit der IBB über einen Kooperationsvertrag vertraglich verbunden sind. Das Entgelt beträgt je nach Vermittlungsunternehmen zwischen 0,5% und 0,7% und wird erst ab einer Darlehenssumme von mind. 70TEUR fällig.
Kleinere Darlehenssummen sowie KfW-Stand-Alone-Finanzierungen (ohne weiteren Förderkredit) werden derzeit nicht vergütet.
Potsdam zahlt derzeit keine Entgelte an Beratungspartner im von der IB-SH beschriebenen Sinn. Solch ein Verfahren ist vorläufig auch nicht geplant.
Die ISB zahlt ein einmaliges Entgelt in Höhe von 0,5% des ISB-Darlehensbetrages an Banken und 0,25% an Finanzierungsberater aus, mit denen eine Kooperationsvereinbarung besteht. Dies gilt jedoch nur für die Wohneigentumsprogramme 710 Darlehen Wohneigentum Universell , 701-703 Förderung von selbst genutztem Wohnraum und 705 Modernisierung selbst genutzten Wohnraums. Die Kooperationsvereinbarungen sind hierbei an bestimmte Gegenleistungen der Partner geknüpft und wurden Ende letzten Jahres grundlegend überarbeitet. Seither können auch Finanzierungsvermittler unsere Kooperationspartner werden. Da Banken umfangreichere Leistungen erbringen können, erhalten sie den höheren Satz von 0,5%. Der Entgeltanspruch entsteht jeweils mit Auszahlung der ersten Rate des Förderdarlehens und wird jeweils halbjährlich mit den Kooperationspartnern abgerechnet.
Unter den Partnern gibt es immer wieder Stimmen, die dies als zu wenig empfinden. Die Finanzierungsvermittler sind jedoch zunächst einmal froh, dass sie nun auch ein – wenn auch nur geringes – Entgelt für ihre Leistungen erhalten können. Aktuell ist keine Anhebung der Sätze geplant.