Liebe LAKRA-Teilnehmer,

leider ist bisher nicht absehbar, ob in diesem Jahr noch eine LAKRA-Erfahrungsaustausch stattfinden wird, daher möchten wir das Netzwerk für unsere Fragen nutzen.

Das o.g. Thema wurde unserer Kenntnis nach das letzte Mal in den Jahren 2004/2005 aufgerufen.

Die niedersächsische Städtebauförderungsrichtlinie soll in diesem Jahr neu gefasst werden. Hierzu finden bereits Gespräche mit dem Ministerium und der NBank statt. Im Rahmen der ersten Sondierungen hat sich herausgestellt, dass unter anderem die Kombination von Wohnraum- und Städtebaufördermitteln vereinfacht werden soll. In der jetzigen Praxis ergeben sich aus dem Subsidiaritätsprinzip der Städtebaufördermittel Problemstellungen im Rahmen der Kombination mit vorrangig einzusetzenden Wohnraummitteln. Aufgrund dessen ist es für uns von besonderem Interesse, wie die Förderung und Kombination der Städtebau- und Wohnraumförderung in den einzelnen Bundesländern erfolgt. Insbesondere die folgenden Fragestellungen zu diesem Thema haben sich ergeben:

– Wird die Wohnraumförderung mit der Städtebauförderung grundsätzlich kombiniert? Wenn ja,

– Wie erfolgt die Bemessung der Wohnraumförderung in der Berechnung des Erstattungsbetrages nach der Städtebauförderung? (Welche Modellberechnungen werden angewendet? Gibt es hierzu Ausführungsbestimmungen?)
– Wird bei der Berücksichtigung von Städtebaumitteln in Kombination mit Wohnraumitteln ein Nachweis (Förderzusage bzw. –ablehnung) vor dem Vertragsabschluss gefordert?
– Wie erfolgt der Umgang mit der Niedrigzinsphase bei der Kombination von Wohnraum- und Städtebauförderung?
– Werden Pauschalierungen in den Berechnungen angewendet?

Über Rückmeldungen würden wir uns sehr freuen.

Sollte doch noch ein Austausch stattfinden, würden wir das Thema sehr wahrscheinlich – auch unter Einbindung der bis dahin erfolgten Antworten – nochmal als TOP aufnehmen wollen.

Vielen Dank und hoffentlich bis bald mal wieder in Präsenz.

Herzliche Grüße

Bettina Kißing Stefan Sievers
(Leiterin Wohnraumförderung) (Leiter Städtebauförderung)