Im Rahmen der Modernisierungsförderung einzelner selbst genutzter Wohngebäude sieht die ISB Probleme bei der Kumulierung der Landesförderung mit einem Zuschuss nach BEG EM. In den FAQs der BAFA (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html?cms_artId=2301770) ist zu der Frage der Kumulierung des Zuschusses gem. BEG EM mit Landesmitteln Folgendes vermerkt:

„10.17 Kann der Bauherr auch zusätzlich zu der Landesförderung einen Zuschuss gemäß BEG EM für die gleiche Maßnahme erhalten?
Eine Kumulierung der Förderung nach der BEG EM mit anderen Fördermitteln ist nach Nummer 8.7 der Richtlinie grundsätzlich möglich, mit Ausnahme einer Förderung nach dem EEG (nicht kumulierbar) und einer Förderung nach dem KWKG (Kumulierung nur nach Maßgabe des KWKG bzw. der KWKAusVO möglich). Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Kumulierung mir einer Bundesförderung für Wärmenetze. Die Kumulierungsmöglichkeit besteht unabhängig davon, ob oder inwieweit mit der BEG EM Förderung die Höchstgrenze förderfähiger Kosten nach Nummer 8.3 bereits ausgereizt wurde. Übersteigt die Förderung nach der Kumulierung für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote von insgesamt mehr als 60 Prozent, wird die Förderung der BEG EM aber anteilig gekürzt und ggf. zurückgefordert, bis wieder eine Förderquote von insgesamt maximal 60 Prozent erreicht wird.“

Die ISB interessiert, wie die anderen LFI mit dieser eingeschränkten Kumulierbarkeit der Fördermittel umgehen.

  • Wie umfassend werden die Förderempfänger bei Antragstellung informiert/aufgeklärt?
  • Wird den Förderempfängern angeboten, die Landesförderung in einem entsprechend geringerem Umfang zu beantragen, so dass sie in jedem Fall „BAFA-unschädlich“ ist?
  • Wenn ja, wie wird die Höhe der „BAFA-unschädlichen“ Landesförderung ermittelt?
  • Macht es für die Kumulierung einen Unterschied, ob die Landesförderung mit Landesmitteln oder mit vom Bund bereit gestellt Mitteln finanziert wird?