Da der nächste Erfahrungsaustausch Kreditrecht Fördergeschäft noch nicht absehbar ist, möchten wir gerne auf diesem Wege eine Frage an die Runde stellen.

Die SAB fördert Privatkunden und gewerbliche Kunden im Wohnungsbau. Für ein Projekt werden bis zu vier Darlehensverträge abgeschlossen:

  • Darlehen aus Haushaltsmitteln (bisher öffentlich-rechtlicher Darlehensvertrag)
  • Vorfinanzierungsdarlehen für KfW-Baukindergeld
  • Darlehen für weitere KfW-Förderprogramme (z.B. Energieeffizient Sanieren)
  • Förderergänzungsdarlehen.

Die Darlehensgewährung soll vereinfacht und damit kundenfreundlicher gestaltet werden. Wir untersuchen dafür verschiedene Möglichkeiten (insbesondere: ein Vertrag mit Einzeldarlehen als unterschiedlich konditionierte Tranchen; ein Vertragsdokument mit Einzeldarlehen/-verträgen). In diesem Zusammenhang wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns mitteilen könnten,

  1. ob Ihre Häuser für mehrere Darlehen nur ein Dokument erstellen
  2. wenn ja: ob das Dokument mehrere Darlehensverträge enthält oder ob eine andere Gestaltung gewählt ist
  3. ob Ihre Häuser auch Darlehen aus Haushaltsmitteln auf diese Weise vergeben
  4. ob auch Zuschüsse für die geförderte Maßnahme oder Zinsverbilligungsmittel oder Tilgungszuschüsse für ein Darlehen, die aus Haushaltsmitteln gewährt werden, mit dem entsprechenden Darlehensvertrag gewährt werden (also kein Bescheid)
  5. welche positiven/negativen Erfahrungen mit der Vorgehensweise bestehen.

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen vielmals.

Ansprechpartnerin in unserem Haus ist Frau Hase (0351-4910-1212 / susanne.hase@sab.sachsen.de).