Die ISB startet am 01.01.2020 mit einem neuen Förderprogramm für die Förderung von Mietwohnungen in Orts- und Stadtkernen. Die Fördermittel werden als Darlehen mit einem Tilgungszuschuss ausgereicht. Die beihilferechtliche Bewertung der Förderung soll nach DAWI-De-minimis erfolgen. Die ISB hat bisher mit Förderungen nach DAWI-De-minimis keine Erfahrungen. Insbesondere mit den abzugebenden Erklärungen der Antragsteller und Bescheinigungen der subventionsausgebenden Stelle hat die ISB keine Erfahrung. Wir fragen deswegen an, ob uns andere LFI ihr DAWI-De-minimis Erklärungen der Antragsteller und DAWI-De-minimis Bescheinigungen der Banken als Muster zur Verfügung stellen könnte. Vielen Dank im voraus.
Förderungen nach DAWI-De-minimis
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Die BayernLabo verfügt selbst über keine Berechnungstools und vertieften Kenntnisse zum Thema Dawi de minimis und Überkompensation, da dies hauptsächlich Sache der staatlichen Bewilligungsstellen ist. Allerdings findet man zu diesem Thema auf der Internet Seite der L-Bank https://www.l-bank.de/ sehr hilfreiche Ausführungen und auch ein Kalkulationstool unter dem Stichwort Dawi de minimis und Überkompensation.