Seit Mitte 2017 gilt das „Online-Zugangsgesetz“ (OZG). Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen bis zum 31.12.2022 auch online anzubieten. In diesem Zusammenhang möchten wir folgende Fragen adressieren:
- Ist das Online-Zugangsgesetz bekannt und wird es als relevant für das LFI und ggf. weitere am Verfahren beteiligte kommunale Stellen eingestuft?
- Wenn ja, welche bisherigen Aktivitäten wurden zur Umsetzung unternommen? Von wem?
Wen können wir in Ihrem Haus für weitergehende Fragen zum OZG ansprechen?
Das OZG ist der ISB bekannt und es steht die Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen am 27.01.2020 an. Ansprechpartner in unserem Hause ist Frau Edina Kohl (edina.kohl@isb.rlp.de, 06131 6172-1272). Gerne können Sie Frau Kohl kontaktieren.
Die ISB würde einen regen Austausch hinsichtlich des OZG begrüßen, da davon auszugehen ist, dass alle Landesförderinstitute mit denselben Problemen konfrontiert sein werden.
Wir geben an dieser Stelle die Nachricht aus dem veranwtortlichen Bereich weiter:
– Das Online-Zugangsgesetz ist Potsdam bekannt und für uns von Relevanz
– Zur Umstzung führte Potsdam ein Internet-Kundenportal ein.
– Auf diesem Portal können alle relevanten Förderprodukte der ILB prozessiert werden. 1)
– Offen ist die Anbindung dieses Portals an das noch nicht vorhandene Landesportal.
– Die Entwicklung der Schnittstellenbeschrebung und der Spezifikation liegt von Seiten des verantwortlichen Ministeriums noch nicht vor
– Als Ansprechpartner steht gerne zur Verfügung: Herr Jochen Pfeiffer, Tel. 0331 600 1425, E-Mail: jochen.pfeiffer@ilb.de
Bemerkung zu 1): Der Wohnungsbau ist hier derzeit nicht erfasst
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren in der staatlichen Wohnraumförderung des Freistaats Bayern sieht bislang (nur) ein analoges 2-stufiges Verfahren (öffentlicher Verwaltungsakt durch staatliche Bewilligungsstelle, privatrechtlicher Darlehensvertrag durch BayernLabo) vor. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) geht davon aus, dass nach dem Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) und dem Onlinezugangsgesetz (OZG) das Verfahren bis Ende 2022 digitalisiert werden muss. Herausforderungen dabei sind die Beteiligung von mehr als 100 staatlichen Bewilligungsstellen sowie die Beachtung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die Lösung ist ein Serviceportal der BayernLabo mit technischer Anbindung der staatlichen Bewilligungsstellen (Ablösung der bisherigen heterogenen lokalen Software-Lösungen durch eine einheitliche medienbruchfreie Online-Lösung). Das StMB hat deshalb die BayernLabo mit dem Projekt beauftragt und eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des StMB, der staatlichen Bewilligungsstellen und der BayernLabo (Federführung) gebildet.
Ansprechpartnerin in der BayernLabo sind die Projektleiterin Frau Manuela Sill (Tel. +49 89 2171-28165, E-Mail manuela.sill@bayernLabo.de) und ich als fachlicher Anwendungsverantwortlicher des Serviceportals.
Das einstufige Bewilligungsverfahren beim Bayerischen Baukindergeld Plus und bei der Bayerischen Eigenheimzulage (Bewilligungsstelle ist hier die BayernLabo selbst) wurde bereits auf der vorgesehenen technologischen Basis digitalisiert.
Das OZG gilt nach § 1 des Gesetzes für den Bund und die Länder. Aus der Gesetzesbegründung folgt aber auch, dass Kommunen das OZG zu beachten haben. Dies deutet auf einen eher weiten Anwendungsbereich der Vorschrift hin. Es spricht daher einiges dafür, dass nicht nur die unmittelbare Staatsverwaltung durch Bund und Länder, sondern auch die mittelbare Staatsverwaltung (etwa Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts) betroffen sind.
Derzeit entfaltet das Land Schleswig-Holstein erhebliche Aktivitäten, um insbesondere die technischen Funktionalitäten für Verwaltungsportale und Portalverbünde zu schaffen. Die IB.SH beobachtet zunächst die weitere Entwicklung auf Landesebene und wird erst später selbst aktiv werden.
Hannover ist das OZG bekannt. Nach Einschätzung des Rechtsbereichs ist hiervon auch die NBank als zentrales Förderinstitut in Niedersachsen betroffen. Derzeit finden Abstimmungen mit der IT.Niedersachsen, IT-Dienstleister der Niedersächsischen Landesverwaltung, statt. Dabei ist zunächst zu klären, inwieweit die Förderprogramme der NBank in einer zentralen Datenbank abgebildet werden können.
Als Ansprechpartnerin in der NBank steht Frau Petra Lüdeke (0511 30031 677) zur Verfügung.