Seit Mitte 2017 gilt das „Online-Zugangsgesetz“ (OZG). Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen bis zum 31.12.2022 auch online anzubieten. In diesem Zusammenhang möchten wir folgende Fragen adressieren:

  • Ist das Online-Zugangsgesetz bekannt und wird es als relevant für das LFI und ggf. weitere am Verfahren beteiligte kommunale Stellen eingestuft?
  • Wenn ja, welche bisherigen Aktivitäten wurden zur Umsetzung unternommen? Von wem?

Wen können wir in Ihrem Haus für weitergehende Fragen zum OZG ansprechen?