Folgende Fragestellungen von unserer Gutachterstelle aus dem Bereich der Firmkundenbetreuung:
- Welchen Überprüfungsturnus wenden Sie im Firmenkundenkreditgeschäft an?
- Wie erfolgt die Wertüberprüfung bei Ihnen im Konsortialkreditgeschäft, wenn Sie selbst Konsorte sind?
- Plausibilisieren Sie die Wertermittlung des Konsortialführers oder erstellen Sie selbst ein Wertgutachten/eine Wertermittlung?
- Und wie synchronisieren Sie ihre eigenen Wertüberprüfungsturnus im Konsortialkreditgeschäft mit den ggf. unterschiedlichen Turni der Hausbanken?
- Welche LFI nutzen ein Marktbeobachtungs-/schwankungssystem zur Wertüberprüfung?
Wir bedanken uns vorab für Ihre Rückmeldungen.
Zu 1: Objekte > 3 Mio. € Darlehen werden alle 3 Jahre überprüft
Zu 2, 3 und 4: Konsortialkreditgeschäft gibt es in der WIBank nicht.
zu 5: Die WIBank nutz für Objekte unter 3 Mio. € ein Marktschwankungskonzept.
.
zu 1.
Regelmäßig geprüft werden:
• alle Teilengagements (auf Geschäftspartnerebene) mit einem unbesicherten Kreditteilbetrag größer als 250 T€ sowie
• alle Teilengagements (auf Geschäftspartnerebene) mit einem Risikobetrag (Inanspruchnahme + Auszahlungsrest) ab 1 Mio. € zum Prüfzeitpunkt.
Die Überprüfung erfolgt jeweils einzelfallbezogen.
• Überprüfungsturnus für Grundpfandrechte: aller drei Jahre
• Überprüfungsturnus sonstige Sicherheiten: einmal im Jahr
zu 2.
anhand Wertgutachten des Konsortialführers
zu 3.
SAB plausibilisiert das Gutachten des Konsortialführers
zu 4.
bislang nicht vorgekommen; vorzugsweise übernimmt der Konsortialführer unseren kürzeren Turnus, andernfalls ist die Abweichung zur AO hausintern zu dokumentieren
zu 5.
Die Bank nutzt das Marktschwankungskonzept der DK mit eigener Verprobung hinsichtlich des regionalen Marktes Sachsen.
1. Welchen Überprüfungsturnus wenden Sie im Firmenkundenkreditgeschäft an?
Die Sicherheiten sind regelmäßig (periodisch) auf Vollständigkeit (rechtlichen Bestand) und Werthaltigkeit zu prüfen. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind festzustellen und anzufordern.
Die Überwachung des rechtlichen Bestandes der Kreditsicherheiten erfolgt – unabhängig von der periodischen Überwachung der Werthaltigkeit – sofern sinnvoll und möglich grundsätzlich alle 2 Jahre. Hiervon ausgenommen ist die periodische Überwachung des rechtlichen Bestandes von öffentlichen Sicherheiten, z.B. Landesbürgschaften, und Grundpfandrechten. Letztere wird aufgrund des formellen Grundbuchrechts und der damit einhergehenden sehr hohen Rechtssicherheit nur anlassbezogen bei Geschäftsvorfällen, die das belastete Objekt zum Gegenstand haben und insoweit eine Überprüfung erfordern, vorgenommen.
Bezüglich der Sicherheitenbewertungen der risikomindernden Sicherheiten gelten die gemäß den TAB-Grundsätzen zur Bewertung von Kreditsicherheiten festgelegten Maximalfristen (soweit der Sicherheit ein Beleihungswert beigemessen wird) in Abhängigkeit von der Sicherheitenart.
Bei öffentlichen Sicherheiten entfällt die turnusmäßige Überprüfung der Werthaltigkeit. Daneben ist stets bei Erhalt von Kenntnissen hinsichtlich wesentlicher Werteinbußen auch anlassbezogen eine Bewertung vorzunehmen.
2. Wie erfolgt die Wertüberprüfung bei Ihnen im Konsortialkreditgeschäft, wenn Sie selbst Konsorte sind?
Im gewerblichen Konsortialkreditgeschäft tritt die TAB nicht als Konsortialführer auf. Wir plausibilisieren den Wertansatz des Konsortialführers, indem wir die dort vorliegenden Wertgutachten durch einen eigenen zertifizierten Immobiliengutachter überprüfen.
3. Plausibilisieren Sie die Wertermittlung des Konsortialführers oder erstellen Sie selbst ein Wertgutachten/eine Wertermittlung?
Wir plausibilisieren den Wertansatz des Konsortialführers, indem wir die zum Zweck der Finanzierung dort erstellten Gutachten plausibilisieren.
4. Und wie synchronisieren Sie ihre eigenen Wertüberprüfungsturnus im Konsortialkreditgeschäft mit den ggf. unterschiedlichen Turni der Hausbanken?
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Sicherheiten erfolgt grundsätzlich nach den internen TAB- Vorgaben.
5. Welche LFI nutzen ein Marktbeobachtungs-/schwankungssystem zur Wertüberprüfung?
Der Beleihungswert von Gewerbeimmobilien ist jährlich durch den für das Kreditengagement zuständigen Sachbearbeiter zu überprüfen. Zumindest als Grundlage werden die beiden nachstehend aufgeführten Informationsquellen i.S. eines Marktbeobachtungs-/schwankungssystems herangezogen:
I. Marktschwankungskonzept
(Mitteilungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK; vormals „Zentraler Kreditausschuss [ZKA]“) über empirisch gemessene Marktschwankungen oder
II. Preisspiegel Thüringen des Immobilienverbandes Deutschland IVD
Als Ansprechpartner steht Fr. Wiesel zur Verfügung (0361/7447-118).
Die BayernLabo betreibt kein Firmenkundengeschäft sondern Wohnraumförderung bzw. Kommunalkreditgeschäft. Daher können wir zu den Fragen 1-4 nichts beitragen.
Frage 5: Die BayernLabo hat kein eigenes Marktschwankungskonzept.
Die Fragen wurden vom Team Wertermittlung der IBB wie folgt beantwortet:
1. Welchen Überprüfungsturnus wenden Sie im Firmenkundenkreditgeschäft an?
– Sofern eine Immobilie als Sicherheit dient entsprechend CRR vor dem Hintergrund der Realkreditprivilegierung (jährliche Überwachung durch Marktschwankungskonzept, ab
3. Mio. Bruttokreditbetrag alle 3 Jahre Wertüberprüfung durch Gutachter)
2. Wie erfolgt die Wertüberprüfung bei Ihnen im Konsortialkreditgeschäft, wenn Sie selbst Konsorte sind?
– Im Normalfall nutzt die IBB die Wertüberprüfung des Konsortialführers und plausibilisieren diese.
3. Plausibilisieren Sie die Wertermittlung des Konsortialführers oder erstellen Sie selbst ein Wertgutachten/eine Wertermittlung?
– Die IBB plausibilisiert die Wertermittlung des Konsortialführers, sofern die Ermittlung entsprechend BelWertV erfolgte.
4. Und wie synchronisieren Sie ihre eigenen Wertüberprüfungsturnus im Konsortialkreditgeschäft mit den ggf. unterschiedlichen Turni der Hausbanken?
– Bisher gibt es keine einheitliche Lösung.
5. Welche LFI nutzen ein Marktbeobachtungs-/schwankungssystem zur Wertüberprüfung?
– In der IBB erfolgt eine jährliche Überwachung mittels eigenem Marktschwankungskonzept. Dies beinhaltet die Auswertung unterschiedlicher interner und externer Daten /
Auswertungen (Messergebnisse VDP, Ergebnisse aus individuellen Werteüberprüfungen, Grundstücksmarktberichte, Auswertung Abwicklungsfälle, eigener
Wohnungsmarktbericht u.a.)
– Objekte >3 Mio. EUR Bruttokreditbetrag zusätzlich Werteüberprüfung durch Gutachter im Turnus von 3 Jahren.
1. Welchen Überprüfungsturnus wenden Sie im Firmenkundenkreditgeschäft an?
– Unterscheidung Wohnwirtschaftliche Objekte und Gewerbeobjekte
– Keine CRR Anrechnung Gewerbeobjekte
– Wohnen: Beleihungswert-Überprüfung alle 3 Jahre sofern über 3 Mio.€-Grenze gem. Art. 208 CRR, darüber hinaus differenzierte Marktbeobachtung
– Gewerbe: Verkehrswert-Überprüfung jährlich
2. Wie erfolgt die Wertüberprüfung bei Ihnen im Konsortialkreditgeschäft, wenn Sie selbst Konsorte sind?
Wir vereinbaren in den Konsortialverträgen, dass wir die Gutachten erhalten, auch die Ergebnisse der Wertüberprüfung
3. Plausibilisieren Sie die Wertermittlung des Konsortialführers oder erstellen Sie selbst ein Wertgutachten/eine Wertermittlung?
Die Gutachten werden plausibilisiert durch IFB-Immobiliensachverständige.
4. Und wie synchronisieren Sie ihre eigenen Wertüberprüfungsturnus im Konsortialkreditgeschäft mit den ggf. unterschiedlichen Turni der Hausbanken?
Wir schliessen uns den Konsortialführern an. Im Segment Wohnen stellen wir ggf. den Überprüfungsturnus durch den eigenen Prozess sicher.
5. Welche LFI nutzen ein Marktbeobachtungs-/schwankungssystem zur Wertüberprüfung?
Die IFB beobachtet den Wohnungsmarkt quartalsweise und jährlich, führt kleinräumige Analysen für das Stadtgebiet Hamburg zu Marktschwankungen durch und verwendet die Ergebnisse im Rahmen der Überwachung. In Bezug auf die Verkehrswerte (kein CRR-Ansatz) dienen die Ergebnisse zur Beibehaltung der vorhandenen Werte, soweit keine Erkenntnisse über negative Marktentwicklungen entstanden sind.
1. Überprüfung lediglich anlassbezogen beispielsweise bei zum Bestand hinzukommenden Neuanträgen oder beantragten Sicherheitenveränderungen
2. LFI bislang nie Konsortialführer oder Mitglied eines Konsortiums (jedoch vereinzelt Sicherheitenpoolvereinbarungen mit Hausbank)
3. Es erfolgt lediglich Plausibilisierung
4. Siehe 1., kein Regelturnus
5. Keine Nutzung eines solchen Systems
Gerne beantwortet die NRW.BANK ihre Fragestellungen wie folgt:
1. Die NRW.BANK hat keine eigene Sicherheitendatenbank. Vor diesem Hintergrund finden keine eigenen Beleihungswertüberprüfungen im Bestand statt. Die Hausbank bzw. der Sicherheitenpoolführer geben i.d.R. die Information über die Überprüfung gemäß Vertrag an uns weiter.
2. Im gewerblichen Konsortialkreditgeschäft ist die NRW.BANK nie Konsortialführer sondern immer Konsorte. Wir plausibilisieren den Wertansatz des Konsortialführers, indem wir die dort vorliegenden bzw. erstellten Gutachten sichten (s. o.).
3. Wir plausibilisieren die Wertermittlung des Konsortialführers (s. o.).
4. Wir haben keinen eigenen Wertüberprüfungsturnus, sondern übernehmen den der Hausbank.
5. Die NRW.BANK nutzt kein solches System.