Hannover vergibt zurzeit in der Wohnraumförderung ausschließlich im Treuhandverfahren grundpfandrechtlich besicherte Kredite. Hier trägt das Land das volle Ausfallrisiko des jeweiligen Kreditengagements. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit („Altgeschäft“) in geringem Maße auch Darlehen im Eigengeschäft vergeben. In diesen Fällen übernimmt die NBank das volle Ausfallrisiko des jeweiligen Kreditengagements.

Die MaRisk regeln in Abschnitt BTO 1.2, dass die Kreditinstitute ein Verfahren zur Überprüfung, Verwaltung und Verwertung gestellter Sicherheiten festzulegen haben. Auf eine turnusmäßige Verwaltung von Grundpfandrechten (Ermittlung, Überwachung und Überprüfung des Immobilienwertes) wurde bisher in Hannover auch aus Kosten-Nutzen Aspekten verzichtet und grundpfandrechtlich gesicherte Kredite im Eigengeschäft grundsätzlich als Blankokredite bewertet und gemeldet.

Zurzeit überprüft Hannover die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens; insbesondere auch im Hinblick auf die Öffnungsklausel in BTO 1.2.2 Tz.3.

Hannover interessiert in diesem Zusammenhang insbesondere, ob und in welcher Form die anderen Förderbanken die Werthaltigkeit dieser Sicherheiten turnusmäßig überprüfen und ob sie hierbei zwischen Treuhandgeschäft bzw. Eigengeschäft unterscheiden.