In der ISB können bisher kleinere Darlehen von einem Sachbearbeiter allein bewilligt und ausgezahlt werden. Diese Vorgänge werden allenfalls stichprobenartig überprüft und ein systemseitiger „Zufallsgenerator“ erzwingt in einer bestimmten Anzahl von Fällen eine systemseitige Freigabe durch eine weitere Person.
Die ISB stellt 2018 das System zur Bearbeitung in der Wohnraumförderung auf SAP Abakus um. Hier scheint eine nur zufällige Freigabe von Vorgängen nicht mehr möglich. Unsere Fragen: Kennen andere Institute, die mit Abakus arbeiten, auch die „Einhandbearbeitung“ durch einen Sachbearbeiter allein? Wenn ja, wie ist das systemseitig gelöst?
Vielen Dank und Allen ein gutes neues Jahr!
Das LFI-MV arbeitet nicht mit ABAKUS. Sämtliche kontrollrelevanten Prozessschritte werden im 4-Augenprinzip abgewickelt (keine unilateralen Kompetenzen installiert).
Die L-Bank arbeitet weder mit ABAKUS noch werden in der Eigentums- oder in der Mietwohnraumförderung Anträge in der Einhandbearbeitung durchgeführt.
In der NBank erfolgt die Kreditvergabe im Vier-Augen-Prinzip unter Beachtung der geltenden Kompetenzregelungen. Dementsprechend ist auch der Ablauf im ABAKUS hinterlegt. Eine „Einhandbearbeitung“ steht in der NBank nicht zur Diskussion.
Potsdam wendet im Kreditgeschäft ausschließlich das 4-Augen-Prinzip an, das von der ISB beschriebene Verfahren ist hier nicht vorgesehen. Im ABAKUS sind uns Abläufe für die „Einhandbearbeitung“ nicht bekannt bzw. sah Potsdam bisher noch keinen Grund, deren Möglichkeit prüfen zu lassen.
Im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft der IBB können Kreditentscheidungen in Einzelkompetenz getroffen werden. Dabei trifft der Kompetenzträger die Kreditentscheidung auf der Grundlage eines von ihm unabhängigen Votums. Die Unabhängigkeit des Votierers vom Entscheider wird sowohl durch die Workflow-gesteuerte Kreditbeschlussvorlage als auch bei der Bewilligung in SAP/ABAKUS überwacht.
Auszahlungen erfolgen ausschließlich in der Marktfolge. Für die Erfassung der Auszahlung und deren Freigabe in SAP sind zwei Mitarbeiter mit entsprechender Berechtigung erforderlich.
Eine Kreditbearbeitung durch einen Sachbearbeiter, die lediglich einer Stichprobenprüfung unterliegt, ist in der IBB nicht zulässig.
Die Antragsprüfung erfolgt in der IB.SH im Eigentumsbereich abhängig von einem internen Scoring im 1- oder 2-Voten-Verfahren. Für die 1-Voten-Fälle gibt es im Rahmen der internen Kreditkontrolle Stichprobenprüfungen. Für das 1-Voten-Verfahren haben wir im Abakus eine Aktion „Bewilligung ohne Marktfolge“ gebaut.
Auszahlungen dürfen in der IB.SH ausschließlich durch zwei Mitarbeiter ausgeführt werden. Ob technisch eine „Einhandbearbeitung“ möglich ist, können wir nicht beurteilen.