In der letzten Novelle des Geldwäschegesetzes wurde festgelegt, dass auch bei einem „vermögenden Privatkunden“ verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind.
Der Begriff „vermögender Privatkunde“ wurde allerdings aufsichtsrechtlich nicht genauer definiert. Wir haben folgende Fragen:
– Gibt es Förderbanken, die diesen Begriff für sich genauer umschrieben/definiert haben?
– Wie gehen andere Förderbanken mit dieser Auslegung um?
– Welche Grenzen wurden (u.U.) eingeführt?
– Welche Prozesse wurden festgelegt?
Analog NRW.BANK greift dieser Umstand nach Einschätzung unserer Kollegen nur, wenn die Betreuung vermögender Privatkunden ein Kriterium des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vetriebskanalmodells des GwG-Verpflichteten ist. Da aber das LFI M-V vermögende Privatkunden weder als Zielgruppe hat (eher im Gegenteil…) noch für diese Personengruppe besondere Leistungen anbietet oder erbringt, scheidet eine Anwendung der Nr. 2 Buchst. a) der Anlage 2 des GwG von vornherein aus. (Zielfokus dieser Regelung eher Vermögensberatung und -verwaltung, welche im LFI-MV nicht stattfindet.)
Die NBank definiert ebenfalls nicht den Begriff „vermögender Privatkunde“ aus den von der NRW.Bank genannten Gründen.
Ansprechpartner für Rückfragen in der NBank:
Herr Björn Kiesrau (0511 30031 440)
bjoern.kiesrau@nbank.de
Die NRW.BANK verolgt den folgenden Ansatz: In der Anlage 2 des GwG werden Faktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos aufgeführt die für ein potenziell höheres Risiko sprechen. Der Gesetzgeber führt unter 2 a) die Betreuung vermögender Privatkunden auf. Da die NRW.BANK keine entsprechende Betreuung durchführt (z.B. Privat Banking, Vermögensverwaltung bzw Wealth Management) braucht auch der Begriff „vermögender Privatkunde“ nicht weiter definiert zu werden. Der Risikofaktor ist aber im Rahmen der Risikoanalyse entsprechend zu berücksichtigen (z.B. durch keine Relevanz).
Anpsrechpartner für Rückfragen in der NRW.BANK
Herr Jörg Podwojewski (0211-91741-6458)
joerg.podwojewski@nrwbank.de