Aktuell mehren sich Anfragen von (neu gegründeten) Gesellschaften (oft sogenannte „Projektgesellschaften“ z.B. einer GmbH oder GmbH & Co. KG) im Bereich des Geschosswohnungsbaus. Wenn die Bonität einer Gesellschaft es erforderte, hat die BayernLabo bislang eine 100%-ige Dauerbürgschaft (früher: Mithaft) der wirtschaftlich berechtigten Privatperson(en) verlangt, die hinter der Gesellschaft steht/stehen bzw. des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH. Diese Praxis wird zunehmend kritisch hinterfragt, gelegentlich wird die Bürgschaftsübernahme auch verweigert.

München interessiert, wie Sie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung/Bonitätsprüfung bei neu gegründeten Gesellschaften verfahren?