Im Zusammenhang mit der Meldung von Krediten an KMU nach der Verordnung (EU) 2015/534 FinRep auf der Grundlage der Kundensystematik für die Bankstatistik der Deutschen Bundesbank geht Dresden von der Einordnung von Darlehen an selbstständige natürliche Personen als Unternehmenskredit aus. Dies wird aus unserer Sicht  unabhängig vom Verwendungszweck der Darlehen z. B. Baufinanzierung gefordert.

Dresden erfragt daher von selbstständigen natürlichen Personen im Rahmen der Beantragung einer Baufinanzierung den KMU-Status des Unternehmens und meldet die Daten (konsolidierte Anzahl VBE, Bilanzsumme und Umsatzhöhe).

Dresden interessiert:

  1. Wie werden die privaten Baukredite an selbstständige natürliche Personen in den anderen Förderbanken hinsichtlich der Meldung behandelt?
  2. Werden ebenfalls Unternehmensdaten von diesem Personenkreis erfragt?