Hamburg plant die Beteiligung an einem noch einzurichtenden, primär privat finanzierten Innovations- und Wachstumsfonds. Dabei stellt sich die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Investment (< 25 % des Gesamtvolumens) eines Landesförderinstituts in einen Beteiligungsfonds nach KAGB aufsichtsrechtlich und bilanzrechtlich gemäß CRR als Anlagegeschäft und nicht als Beteiligung eingestuft werden kann. Liegen bei den anderen Förderinstituten entsprechende Erfahrungen vor? Interessiert wäre Hamburg auch an Informationen darüber, ob Erfahrungen mit qualifizierten Anwaltskanzleien, die zu diesem Rechtsgebiet beratend tätig sind, vorliegen.
Klassifizierung von Fonds-Anteilen
4 Kommentare
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Die BayernLabo kann leider ebenfalls keine Erfahrungen zu diesem Thema beitragen.
Die NBank verfügt leider ebenfalls über keinerlei Erfahrungen und kann dabei nicht weiterhelfen.
Über Erfahrungen zu diesem Thema verfügt in der L-Bank Herr Alexander Seith. Gerne können Sie direkt mit ihm Kontakt aufnehmen: Telefon: 0721/150-1173 E-Mail: alexander.seith@l-bank.de
Die IB.SH hat keine Erfahrungen und kann somit leider auch mit keiner Anwaltskanzlei weiterhelfen.