Die Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Finanzierung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen im Sinne des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches (Besonderes Städtebaurecht) obliegt den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe. Zu ihrer Förderung haben Bund und Länder verschiedene Städtebauförderungsprogramme aufgelegt, die jeweils auf unterschiedliche städtebauliche bzw. soziale Problemlagen ausgerichtet sind.

Die Abwicklung der Programme für das Land Schleswig-Holstein ist dabei Aufgabe der IB.SH.

Die IB.SH bewilligt Zuwendungen auf der Grundlage von Entscheidungen des zuständigen Ministeriums. Die IB.SH trifft u. a. Entscheidungen zu Kosten, zum Mitteleinsatz, Auszahlungen und der Erhebung von Zinsen. Diverse Zwischen- und Abrechnungsschritte sowie die Beratung der Beteiligten gehören zu den weiteren Aufgaben der IB.SH.

Die IB.SH stellt derzeit Überlegungen zur weiteren Digitalisierung und systemseitigen Unterstützung in diesem Aufgabenbereich an. Vor diesem Hintergrund stellen sich insbesondere zur Nutzung von Erfahrungen anderer Förderinstitute folgende Fragen:

  1. Welche weiteren Förderbanken nehmen diese Aufgabe für das jeweilige Bundesland wahr?
  2. Welche Software insbesondere zur Bewilligung entsprechender Fördermittel und zur Prüfung zweckentsprechender Mittelverwendung wird genutzt?
  3. Gibt es auch bei anderen Förderbanken Überlegungen zur (Weiter-)Entwicklung entsprechender Digitalisierungslösungen für diesen Bereich?
  4. Besteht Interesse zum fachlichen Austausch auch in diesem Bereich? Wer ist der jeweilige Ansprechpartner?