Der Freistaat Sachsen beabsichtigt die Auflage einer neuen sozialen Wohnraumförderung für Mietwohnungen über ein reines Zuschussprogramm. Unter anderem soll mit dieser Zuschussförderung in bestimmten regionalen Teilmärkten, wie beispielsweise Dresden oder Leipzig, Engpässen an Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte begegnet werden. Die Förderbedingungen in Kürze (Richtlinienentwurf siehe Anlage).

  • Wohnungsbedarf muss durch Gemeinden anhand von Kriterien bei Antragstellung nachgewiesen werden: Bevölkerungswachstum (3 Jahre), knappes Wohnraumange-bot, Leerstandsquote (kleiner 6 %), Angebotsmiete (10 % über sächs. Durchschnitt), Mietbelastung (größer als sächs. Durchschnitt)
  • SAB bewilligt einen jährlichen Zuschussrahmen an die Gemeinden, die Gemeinden erstellen die Einzelbescheide an die Zuwendungsempfänger der Einzelvorhaben (sog. Weiterleitungsverfahren), Belegungs- und Mietpreisbindungsfrist von 15 Jahren für Wohnberechtigte nach WoFG, anfängliche Miete = Vergleichsmiete abzgl. Förderung/qm
  • Förderung: Zuschuss 35 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, max. 3,50 €/qm Wfl. mtl. über 15 Jahre, der ermittelte Zuschussbetrag wird vorab im Zuge der Erstellung des Mietwohngebäudes (nach Baufortschritt) an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt

Dresden interessiert in diesem Kontext:

  1. Ist in den anderen Bundesländern beabsichtigt, neben etablierten darlehensbasierten Förderungen im Bereich des sozialen Mietwohnungsbaus, Zuschussprogramme aufzulegen? Welche zusätzlichen Förderkomponenten/Förderanreize kommen dabei, insbesondere vor dem Hintergrund der ohnehin niedrigen Kapitalmarkzinsen ggf. zum Einsatz?
  2. Was stellt im Falle der Anwendung von Mietpreisbindungen die Ausgangsbasis für die Ermittlung der Fördermiete dar. Welche objektiven Kriterien gibt es für die Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete für Neubauten?
  3. Welche Erfahrungswerte bestehen im Umgang mit Belegungs- und Mietpreisbindungen in Bezug auf Kontrolle, Anpassung der Förderauflagen sowie Sanktionierungen im Falle von Zweckverfehlungen (auch prozentualer Anteil)?

Anlage