Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, den kommenden Erfahrungsaustausch der Landeskreditanstalten und -förderinstitute am 22. und 23. September 2016 in Münster auszurichten.
Gemäß Beschluss der vergangenen Leitertagung ist künftig eine engere Verzahnung von Erfahrungsaustausch und Leitertagung sowohl inhaltlich als auch örtlich geplant.
Die Leitertagung findet am 21. und 22. Oktober 2016 in Münster statt. Die NRW.BANK führt daher gerne im Vorfeld der Leitertagung ebenfalls den Erfahrungsaustausch durch und berichtet anschließend über den erfolgten Erfahrungsaustausch in der Leitertagung in Münster.
Das H4 Hotel Münster City Centre www.h-hotels.com/de/h4/hotels/h4-hotel-muenster-city-centre ist vielen von Ihnen sicherlich noch vom Erfahrungsaustausch 2013 bekannt. Dieses stellt auch in diesem Jahr für Sie ein Abrufkontingent bis zum 23. Juli 2015 bereit. Ihre Buchung nehmen Sie bitte per beigefügter pdf-Datei Buchungsformular direkt beim Hotel vor. Bitte vermerken Sie hier, ob Sie eine oder zwei Übernachtungen benötigen.
Die Tagung selbst beginnt am 22. September 2016 um 9:00 Uhr mit dem Schwerpunktthema. Gerne nehmen wir hierzu Ihre Anregungen auf. Sie endet voraussichtlich am Freitag, den 23. September 2016 gegen 13:00 Uhr.
Ihre Vorschläge zur Tagesordnung sowie Nennung der Teilnehmer/-innen und Anreisetag teilen Sie uns bitte bis zum 5. August 2016 mit:
- Tagesordnungspunkte und Schwerpunktthemen melden Sie bitte direkt an lakra@increon.com
- Zu- oder Absagen nehmen Sie bitte hier vor:
Für Fragen stehen Ihnen Herr Michael Wucherpfennig (michael.wucherpfennig @nrwbank.de) Tel. 0211-91741-1456 sowie Frau Nathalie Wilms Tel. 0211-91741-7938 (nathalie.wilms@nrwbank.de) gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Thorsten Nagel Michael Wucherpfennig
Donnerstag, 22.09.2016 | Programmpunkt |
---|---|
09.00 Uhr | Schwerpunktthema |
10.30 Uhr | Kaffepause |
12.00 Uhr | Teilnehmerbegrüßung; Mittagsimbiss |
13.00 Uhr | Tagungsbeginn |
15.00 Uhr | Kaffeepause |
16.00 Uhr | Tagungsende |
17.00 Uhr | Rahmenprogramm |
19.30 Uhr | Abendessen |
Freitag, 23.09.2015 | Programmpunkt |
Individuelles Frühstück | |
09.00 Uhr | Fortsetzung der Tagung |
11.00 Uhr | Kaffeepause |
13.00 Uhr | Ende der Tagung und Mittagsimbiss |
Top 1.1: Anforderungen aus der Umsetzung der Wohnimmobilienkredit- Richtlinie an die Qualifikation der Mitarbeiter Wohnimmobilienkreditrichlinie
§ 18a Abs. 6 KWG setzt Artikel 9 der Richtlinie um und formuliert erstmals Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der mit Immobiliardarlehensverträgen befassten Mitarbeiter. Gefordert wird auch, die Kenntnisse und Fähigkeiten auf einem aktuellen Stand zu [...]
Top 1.2: Im Rahmen der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie erfolgte Änderung der Bestimmungen für die Risikobetrachtung bei Neukreditvergaben für Verbraucher
Im Rahmen der seit März 2016 geltenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben sich auch die Bestimmungen für die Risikobetrachtung bei Neukreditvergaben für Verbraucher geändert. Seitdem ist es erforderlich, ein Risikoszenario für die Zeit nach Ablauf der Zinsbindung zu erstellen. Die [...]
Top 1.3: Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichlinie
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie war bereits in den zurück liegenden zwei Erfahrungsaustauschen Thema. Ihre Umsetzung in deutsches Recht am 21. März 2016 nahm wesentlichen Einfluss auf die Struktur des Verbraucherdarlehensrechts. Der Anwendungsbereich der Regelungen für Immobiliardarlehen wurde damit deutlich ausgeweitet. [...]
Top 1.4: Erfahrungen mit / bei an der Finanzierung beteiligten Gläubigern nach Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Nach Inkrafttreten der WIKR und damit Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht sind die Kreditinstitute in Deutschland gehalten, u. a. die Bonität der möglichen Kreditnehmer im Hinblick auf die vollständige Rückführungsm.glichkeit des zu gewährenden Kredites zu prüfen. [...]
Top 1.5: Wohnkreditregister
Nach Mainzer Einschätzung lässt sich eine Obergrenze für die Beleihung von Immobilien mit einer Eigenheimförderung schwer in Einklang bringen. Daher werden die anderen Teilnehmer um Diskussion gebeten.
Top 1.6: Förderdarlehen und Zahlungsaufschübe für bestehende Darlehen
Förderdarlehen und Zahlungsaufschübe für bestehende Darlehen mit einem Zinssatz von 0 % vor dem Hintergrund der §§ 514 und 515 BGB Aus hiesiger Sicht unterfallen Förderdarlehen mit 0% und Zahlungsaufschübe zu bestehenden Darlehen nicht den neuen Vorschriften. [...]
Top 2: Abnahme der Förderprogramme für Mietwohnraum Schwerpunkt EK-Verzinsung
Seit einigen Jahren verzeichnen viele Landesförderinstitute eine relativ geringe Inanspruchnahme der sozialen Wohnraumförderung. Das Thema wurde mehrfach behandelt. Insbesondere das verfestigte Niedrigzinsumfeld erschwert es auch Potsdam, potenzielle Investoren von den Vorteilen unserer Förderprogramme zu überzeugen. Daher gelingt es [...]
Top 3: Soziale Wohnraumförderung in der Mietwohnungsbauförderung
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt die Auflage einer neuen sozialen Wohnraumförderung für Mietwohnungen über ein reines Zuschussprogramm. Unter anderem soll mit dieser Zuschussförderung in bestimmten regionalen Teilmärkten, wie beispielsweise Dresden oder Leipzig, Engpässen an Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte [...]
Top 4: Projektentwickler und Bauträger als Fördernehmer in der Mietwohnungsbauförderung
In Nordrhein-Westfalen muss der Antragsteller für Fördermittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) entweder Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines geeigneten Baugrundstücks sein [...]
Top 5: Ausgestaltung von Förderdarlehen im Bereich der Eigentumsförderung
Aufgrund der zum Teil deutlich steigenden Immobilienpreise in den Metropolen wird das Entstehen von Immobilienblasen zunehmend diskutiert, auch mit Folgen für die Förderung. So wurde im KfW-Wohneigentumsprogramm mit Wirkung zum 22. Juli 2016 die Laufzeit auf max. [...]
Top 6: Energieeffizienz in der Wohnraumförderung
Zum Erreichen der Energiewende sowie der bundespolitischen Sparziele für Treibhausgase und Primärenergie werden vom Gesetzgeber seit Jahren kontinuierliche Verschärfungen der energetischen Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden vor allem über die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgenommen. [...]
Top 7: Übernahme notleidender Vorrangdarlehen
Die von der BAB treuhänderisch verwalteten Wohnungsbauförderungsdarlehen sind nachrangig im Grundbuch abgesichert. Der vorrangige Gläubiger kündigt die von ihm gewährten Darlehen oftmals umgehend, sobald ein Kündigungsgrund vorliegt. Bei der anschließenden Verwertung des Grundstücks fällt die BAB in [...]
Top 8: Schuldhaftentlassungen unter Berücksichtigung der „Landes-“Haushaltsordnung
Die BAB unterliegt im Treuhandgeschäft der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen. Die Entlassung eines Mitschuldners aus der Schuldhaft (insbesondere eines Ehepartners aufgrund Trennung/Scheidung) wird als Vertragsänderung nach § 58 LHO behandelt, die erfolgen kann, wenn sie sich [...]
Top 9: Kostenmiete nach Modernisierung
Modernisierungen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbestand bedürfen gemäß § 11 Abs. 7 II. Berechnungsverordnung - II. BV der Zustimmung der Bewilligungsbehörde. In dem Antrag des Eigentümers der Wohnungen sind insbesondere Art und Umfang der Modernisierungsmaßnahmen und deren Auswirkung [...]
Top 10: Akzeptanz von Erklärungen, die per E-Mail oder per Fax eingehen
Die ISB akzeptiert Erklärungen, zum Beispiel Auszahlungsanforderungen, grundsätzlich nur, wenn sie im Original mit der Originalunterschrift des Kunden eingehen. Gehen derartige Erklärungen per Fax oder E-Mail ein, wird die Vorlage im Original nachgefordert. Nunmehr wird aufgrund [...]
Top 11: Nutzung der Schufa
Die Investitionsbank Berlin ist dem vollumfänglichen maschinellen Meldeverfahren der Schufa angeschlossen. Damit können wir über die Internetplattform "Schufa-Web" bestimmte Bonitätsinformationen einschließlich ihrer Veränderung über unsere Kunden, soweit es sich um natürliche Personen handelt, erhalten. Im Gegenzug sind [...]
Top 14.1: Umsetzung EZB-Vorgaben Analytical Credit Dataset –AnaCredit
Umsetzung EZB-Vorgaben „Analytical Credit Dataset –AnaCredit“; hier: Update zum Umsetzungsstand Erste Arbeiten am Thema AnaCredit erfolgten in der NRW.BANK im Rahmen eines Projekts seit dem 2. Quartal 2015. Hierbei wurden jeweils die aktuellen Datenanforderungen der Deutschen Bundesbank [...]
Top 14.2: Umsetzung EZB-Vorgaben Analytical Credit Dataset –AnaCredit
Umsetzung EZB-Vorgaben „Analytical Credit Dataset –AnaCredit“; hier: Umgang anderer Förderbanken mit der Meldeverpflichtung zu Sicherheiten speziell im Treuhandgeschäft Die AnaCredit-Verordnung und die damit verbundenen künftigen Meldeverpflichtungen wurden bereits im Rahmen der LAKRA thematisiert. Ferner wurden auch mit [...]
Top 15: Umsetzung von BCBS 239
Umsetzung von BCBS 239 (Basel Committee on Banking Supervision) In der WIBank wurde im August ein Großprojekt für diverse aufsichtsrechtliche und melderelevanten Themen gestartet. Neben Anacredit wird dabei in den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erlassenen „Grundsätzen [...]
Top 16: Ablauforganisatorische Zentralisierung von Teilprozessen
Ablauforganisatorische Zentralisierung von Teilprozessen; hier: Erfahrungen anderer Förderinstitute aus vollzogener Aufgabenzentralisierung Mit dem auch in Schwerin installierten Prozessmanagement wird eine maximale Standardisierung von Förderprozessen angestrebt. Ziel ist es, einheitliche und schlanke Prozesse zur Sicherung der vom Auftraggeber geforderten [...]
Top 17: Vorstudie zu einer Zentralen Immobilien-Datenbank
Vorstudie zu einer Zentralen Immobilien-Datenbank (ZIMDB) als gruppeninterne Lösung des DSGV, mögliches zusätzliches Interesse bei Förderbanken Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband plant den Aufbau einer institutsübergreifenden Immobiliendatenbank u.a. für aufsichtsrechtliche Zwecke. Beweggründe sind dabei die institutsübergreifende granulare [...]
Top 18: Öffentliches Vergabeverfahren
Seit der Einführung eines eigenen Kreditsystems sieht sich die BayernLabo (ab dem Schwellenwert von 207 TEUR) verstärkt mit dem Vergaberecht konfrontiert. München interessiert in diesem Zusammenhang: ob andere Institute öffentliche Ausschreibungen selbst durchführen oder ob sie [...]
Top 19: Verschiedenes
Platz und Zeit für verschiedene Themen
Erfahrungsaustausch der Landeskreditanstalten und Förderinstitute vom 22. bis 23. September 2016 in NRW
Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, den kommenden Erfahrungsaustausch der Landeskreditanstalten und -förderinstitute am 22. und 23. September 2016 in Münster auszurichten. Gemäß Beschluss der vergangenen Leitertagung ist künftig eine engere Verzahnung von [...]