Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung sind in Hamburg u. a. die Beantragung von Vollstreckungsmaßnahmen, die Abgabe bzw. Nichtabgabe der Vermögensauskunft oder auch ein Insolvenzverfahren. Informationen über diese Umstände erhält Hamburg bislang auch seitens der Schufa in Form von sog. Nachmeldungen. Die Vertragsbeziehung mit der Schufa soll nach einer Kosten-Nutzen-Analyse beendet werden. Die Beendigung des Schufa-Vertrages hätte zur Folge, dass wir aufgrund der dadurch ausbleibenden Nachmeldungen von einigen der vorerwähnten Informationen erst später (wenn überhaupt) Kenntnis erhielten (z. B über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder), vom Kunden oder von Dritten. Hamburg ist der Ansicht, dass nicht alles daran gesetzt werden muss, um möglichst frühzeitig vom Eintritt der vorgenannten Kriterien zu erfahren oder gar aktiv nach ihrem Vorhandensein zu suchen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es ausreicht, bei ihrem Bekanntwerden (aus welcher Quelle auch immer) die daraus nötigen Folgerungen zu ziehen. Das wird im Regelfall dann der Fall sein, wenn sich die Situation des Darlehensnehmers so verschärft hat, dass es zu Zahlungsrückständen gekommen ist.
Wie gehen die anderen Förderinstitute (insbesondere die, die nicht am Schufa-Verfahren teilnehmen) mit dieser Problemlage um?
Die Bearbeitung der Engagements erfolgt in der SAB in 3 Stufen: Normalkreditbearbeitung / Intensivbetreuung / Problemkreditbearbeitung (hier Unterscheidung in Sanierung und Abwicklung).
Für die Überleitung der Bearbeitung von der Normalbetreuung in die Intensivbetreuung sind wie in Nordrhein-Westfalen harte Indikatoren (z. B. Antrag auf Stundung oder Tilgungsaussetzung) und weiche Indikatoren (z. B. bei Erb- und Ehestreitigkeiten) vorgegeben. Der Übergang von der Intensivbetreuung zur Problemkreditbearbeitung erfolgt nach festen Kriterien z. B. bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach erfolgloser Intensivbetreuung oder Anordnung Zwangsversteigerung.
Kenntnisse über risikobehaftete Engagementverläufe werden hauptsächlich aus dem Zahlungsverhalten der Kunden gewonnen und werden im eingesetzten Rating- / Scoringverfahren der Bank berücksichtigt.
Die SAB nutzt das Schufa-Verfahren v.a. ergänzend zur Informationsbeschaffung vor Bewilligung von Darlehen an Selbstnutzer von Wohneigentum. Eine negative Schufa ist für sich allein auch kein Ablehnungsgrund, sondern muss bei der Kreditentscheidung bewertet werden.
Schwerin nimmt seit Jahren am Schufa-Verfahren teil. Gegenwärtig stehen die Vor-und Nachteile einer Fortführung der weiteren Teilnahme am SCHUFA-Verfahren wie in Hamburg auf dem Prüfstand. Der Nutzen ist nicht in Zahlen oder Quoten nachweisbar, weil sehr gering. Einen Teil der als Bonitätsindikator genutzten Informationen kann der Kunde selbst liefern, denn zwischenzeitlich steht jedem Bürger in Deutschland jährlich eine SCHUFA- Auskunft kostenlos zu. Die Informationsbeschaffung über etwaige Insolvenzverfahren erfolgt bereits durch elektronische Prüfung/Abgleich aller Darlehensnehmer mit der Internetplattform „Insolvenzbekanntmachungen.de“. Im Zuge unserer laufenden Prozessoptimierungen wollen auch wir in Kürze eine Entscheidung bezüglich Ausstieg oder Fortführung treffen.
Kiel ist seit vielen Jahren der Schufa angeschlossen, sodass sich das Problem für uns nicht stellt.
Niedersachsen nimmt bereits seit über 10 Jahren nicht mehr an dem SCHUFA-Verfahren teil. Dies resultiert aus einer Kosten-/Nutzengegenüberstellung Im Rahmen einer durchgeführten Aufgabenkritik.
Wie in Nordrhein-Westfalen erfolgt die Bearbeitung der Engagements in verschiedenen Stufen (Normalkreditbearbeitung, Intensivbetreuung und Problemkreditbetreuung). Die Einstufungen erfolgen durch festgelegte Kriterien.
Die Wohnraumförderung der ISB ist erst seit etwa ca. zwei Jahren der Schufa angeschlossen. Für den Bestand gibt es daher überwiegend noch keine Nachmeldungen.
Mainz forscht selbst nicht aktiv, sondern reagiert anlassbezogen, wenn, aus welcher Quelle auch immer, Informationen eingehen, die auf Probleme schließen lassen. Insbesondere im Eigenheimbereich erfolgt eine Abgabe regelmäßig dann, wenn es zu Zahlungsrückständen gekommen ist und Mahnungen und Amtshilfeersuchen keinen Erfolg zeigen. Bei halbjährlich fälligen Leistungen ist es immer möglich, dass bereits erhebliche Zahlungsschwierigkeiten beim Kunden bestehen, von denen die ISB noch nichts erfahren hat.
Mainz ist aber ebenfalls der Ansicht, dass nicht alles daran gesetzt werden muss, möglichst frühzeitig vom Eintritt der genannten Kriterien zu erfahren.
Düsseldorf nimmt seit jeher nicht am SCHUFA-Verfahren teil.
Die Bearbeitung der Engagements erfolgt in 4 Stufen: Normalkreditbearbeitung/Intensivbetreuung/Konsolidierung /Abwicklung (die letzten beiden Stufen sind der Problemkreditbearbeitung zugeordnet).
Für die Überleitung zwischen den einzelnen Stufen gibt es zum einen festgelegte, zwingende Kriterien (z.B. Höhe und Dauer von Leistungsrückständen / Ratenzahlungsvereinbarungen ab einer bestimmten Dauer / Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen / außergerichtlicher Einigungsversuch / Kündigung oder Einleitung dinglicher Verwertungsmaßnahmen durch Vorgläubiger etc.).
Zusätzlich können sog. Risikoindikatoren –vor allem in der Normalkreditbearbeitung- zu einer Überleitung führen, wenn weitere Informationen / Sachverhalte oder Erfahrungen mit dem Darlehensnehmer in der Vergangenheit nahelegen, dass sich Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit der Darlehensnehmer künftig wahrscheinlich nachhaltig negativ verändern. Solche Risikoindikatoren sind u.a.: Trennung / Scheidung / Krankheit / Tod / Unfall / Vollstreckungsmaßnahmen Dritter / Postrückläufer etc.
Mit der Überleitung werden die jeweiligen Risikoindikatoren / Überleitungskriterien elektronisch erfasst, turnusmäßig ausgewertet und in einem Arbeitskreis validiert.
Mit dem hier seit einigen Jahren praktizierten Verfahren hat Düsseldorf durchweg positive Erfahrungen gemacht.