Seit 1. Januar 2016 nutzt die SAB zur Bearbeitung von Durchleitungsdarlehen der KfW das neue KfW-Förderportal.

Im bisher genutzten Programm safir BeDarV des VÖB war für die Beantragung der Refinanzierungszusage sowie im Rahmen der Abrufe ein Vier-Augen-Prinzip umgesetzt. Somit konnte die Kontrolle auf Fehler (z. B. falscher Name, falscher Abrufbetrag, etc.) vor dem Versand der Dokumente an die KfW vorgenommen werden.

Entsprechende Mechanismen sind im KfW-Förderportal nicht vorgesehen. Die Eingabe und der Versand von Anträgen/Abrufen kann jeweils von einer Person vorgenommen werden, ohne dass eine zweite Person eine Freigabe erteilen muss.

Für die Beantragung der Refinanzierungszusage kann gemäß Rückmeldung der KfW das Vier-Augen-Prinzip wie folgt sichergestellt werden:
Durch die Aufteilung in die beiden Schritte “Erstellung einer Sofortbestätigung Plus (SB Plus)“ und „Abholung der Refinanzierungszusage (Refi-Zusage)“kann das Vier-Augen-Prinzip dargestellt werden, indem ein Mitarbeiter die SB Plus erzeugt und der zur Freigabe berechtigte Mitarbeiter die Refi-Zusage bei der KfW abholt. Beim Abholen der Refi-Zusage können die Eingabewerte der SB Plus kontrolliert und im Fehlerfall nochmals korrigiert werden.

Für die Abrufe stellt die SAB das Vier-Augenprinzip derzeit sicher, indem die freigebende und die dateneingebende Person gemeinsam den Abruf vornehmen und das Protokoll der KfW bestätigen.

Dresden interessiert, wie andere LFI bei der Nutzung des KfW-Förderportals sicherstellen, dass beim Versand der Dokumente (Abruf, Refi-Zusage, etc.) keine Fehler vorliegen bzw. welche Erfahrungen sie mit der Änderung fehlerbehafteter bereits an die KfW versandter Dokumente gesammelt haben (z. B. kostenfreie Rückzahlung bei zu hohem Abruf, etc.).